Gesamtstrategie für den Erhalt von Museumsbahnen soll entwickelt werden

Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat die Landesregierung aufgefordert, eine Gesamtstrategie für die Erhaltung des Kulturguts Museumsbahnen zu entwickeln. Einem entsprechenden Antrag der Fraktionen von Grünen und CDU stimmte das Gremium in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Januar 2018, einstimmig mit mehreren Enthaltungen zu, teilte der Ausschussvorsitzende Rainer Stickelberger (SPD) mit. Hintergrund ist ein Beitrag des Rechnungshofs in seiner Denkschrift 2017. Darin bemängelt die Prüfstelle, dass in Baden-Württemberg kein landeseinheitliches Konzept für die Förderung von Museumsbahnen bestehe.

Stickelberger zufolge sieht der Beschluss darüber hinaus vor, dass in jeden Förderantrag eine Beschreibung des geplanten Betriebs (betriebene Strecke, Anzahl der Fahrten) sowie eine grobe Abschätzung der in den nächsten zehn Jahren insgesamt zu erwartenden Kosten aufgenommen werden soll. Diese Beschreibung soll jeweils nach Investitionen und Betrieb der Infrastruktur erfolgen. Zudem soll geprüft werden, wie die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg für die fachtechnische Prüfung der Förderanträge einbezogen werden kann. Bis zum 31. Dezember 2018 soll dem Landtag über die veranlassten Schritte berichtet werden.

Nach Angaben des Vorsitzenden gilt der Südwesten als Land der Museumsbahnen. Hier sind 19 der historischen Bahnen in Betrieb. Das Land fördere den Ausbau und die Instandsetzung der Bahntrassen, die Sanierung von Gebäuden und Brücken sowie die Reparatur von Fahrzeugen. Weitere Fördermittel kommen von der EU und der Denkmalstiftung Baden-Württemberg. Für seinen Denkschriftbeitrag hatte der Rechnungshof die Förderung von sechs Museumsbahnen ab dem Jahre 2006 mit Zuwendungen von insgesamt 6,7 Millionen Euro analysiert. Die Prüfer kamen zu dem Ergebnis, dass das Land eine Gesamtstrategie entwickeln und einheitliche Fördervoraussetzungen schaffen solle, um das Kulturgut Museumsbahnen zu stärken.

So bemängelt der Rechnungshof etwa, dass es keine allgemeingültige Definition für Museumsbahnen gebe und die Abgrenzung zu Tourismusbahnen nicht klar sei. Das Land fördere Museumsbahnen seit 25 Jahren aus verschiedenen Förderprogrammen, die sich in Zielen und Fördergegenständen unterscheiden. Ein Landeskonzept für den Erhalt der Bahnen gebe es ebenso wenig wie einheitliche Fördergrundsätze, die aufzeigen, welche Ziele angestrebt werden. Außerdem sei die „Förderlandschaft“ unübersichtlich, da es unterschiedliche Förderrichtlinien gebe und für die Bewilligung von Zuschüssen unterschiedliche Stellen zuständig seien. Darüber hinaus sind aus Sicht des Rechnungshofs Planung und Umsetzung von Maßnahmen unzureichend, fasste Stickelberger die Ergebnisse der Prüfung zusammen.