Gremium empfiehlt Zustimmung zu Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Stuttgart. Der Ständige Ausschuss empfiehlt dem Landtagsplenum, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes zuzustimmen. Das Gremium stimmte in seiner Sitzung am Donnerstag, 4. Mai 2017, mehrheitlich für diese Empfehlung, wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, mitteilte.

Nach Angaben des Vorsitzenden enthalten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes bislang nur allgemeine Vorschriften für das Tragen einer Amtstracht. Spezielle gesetzliche Regelungen, die sich auf religiöse, weltanschauliche oder politische Symbole oder entsprechend geprägte Kleidungsstücke beziehen, gebe es bisher für den Bereich der Justiz nicht. Aus diesem Grund sollen mit dem Gesetz die erforderlichen konkreten gesetzlichen Regelungen für ein begrenztes Verbot des Tragens religiöser, weltanschaulicher oder politischer Symbole oder entsprechend geprägter Kleidungsstücke bei der Wahrnehmung richterlicher und staatsanwaltlicher Aufgaben geschaffen werden, so der Vorsitzende Stefan Scheffold.

Wie Scheffold weiter ausführte, solle das Gesetz dazu dienen, das Vertrauen aller Beteiligten eines Verfahrens und der Allgemeinheit in die strikte Neutralität der Justiz zu sichern. Außerdem solle damit der Anschein einer Voreingenommenheit bei richterlichen und staatsanwaltlichen Amtshandlungen vermieden werden. „Damit wird auch das Verhältnis von Staat und Religion im Bereich der Justiz mit einer begrenzten Trennung zwischen Religionsausübung und richterlicher sowie staatsanwaltlicher Tätigkeit ausgestaltet“, betonte Scheffold.

Dem Vorsitzenden zufolge heißt es in dem Gesetzentwurf, die Rechtsprechung sei als selbstständige dritte Gewalt in besonderer Weise der Neutralität verpflichtet. Das Grundgesetz gewährleiste den Beteiligten eines rechtsstaatlichen gerichtlichen Verfahrens, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen. Es sei deshalb geboten, dass im gerichtlichen Verfahren Berufsrichter und andere berufsrichterliche sowie staatsanwaltschaftliche Aufgaben wahrnehmende Personen in religiöser, weltanschaulicher und politischer Hinsicht erkennbar strikt neutral auftreten, fasste Scheffold die Begründung für den Gesetzentwurf zusammen.

Die Zweite und abschließende Beratung des Gesetzentwurfs ist für die Plenarsitzung am Mittwoch, 10. Mai 2017, vorgesehen.