Hochqualifizierte Frauen sollen in börsennotierten Unternehmen angemessen berücksichtigt werden
Stuttgart. In einer von CDU, Grünen und SPD getragenen Beschlussempfehlung an den Landtag unterstützt der Ausschuss für Europa und Internationales den von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern bei börsennotierten Gesellschaften. Dies hat der Vorsitzende des Gremiums, Peter Hofelich (SPD), am Donnerstag, 24. Januar, mitgeteilt. Hofelich begrüßte die neue Richtlinie, wonach bis zum Jahr 2020 bei Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen eine Quote von 40 Prozent für das unterrepräsentierte Geschlecht – das sind in der Regel Frauen – eingeführt werden soll. „Es wird höchste Zeit, dass hochqualifizierte Frauen angemessen in Führungspositionen dieser Unternehmen berücksichtigt werden“, unterstrich Hofelich.
Da Selbstverpflichtungen der Wirtschaft bislang keinen Erfolg gezeigt hätten, solle die Einführung einer Quote Frauen zu mehr Führungspositionen in Aufsichtsräten verhelfen. „Eine solche Quote hätte eine Signalwirkung für die gesamte Stellenvergabe bei Führungskräften in der Wirtschaft“, führte Hofelich aus. „Eine weitere Verschwendung weiblichen Talents können wir uns beim derzeitigen Mangel an geeigneten Fach- und Führungskräften nicht leisten.“
Kernvorschlag der Europäischen Kommission sei, dass Aufsichtsratsposten künftig nach objektiven und transparenten Verfahren vergeben werden. Das unterrepräsentierte Geschlecht solle nicht automatisch bevorzugt werden. Wenn aber männliche und weibliche Kandidaten gleich gut qualifiziert seien, solle das Geschlecht der Minderheit den Vorzug bekommen, so der Ausschussvorsitzende.
Die Europäische Kommission schlägt laut Hofelich außerdem vor, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, wirksame und abschreckende Sanktionen, bis hin zur Abberufung von männlichen Aufsichtsratsmitgliedern, festzulegen, wenn die Quotenvorgabe nicht bis zum Jahr 2020 erfüllt wird. Für Vorstandsmitglieder sollen börsennotierte Unternehmen bis 2020 eigene Gleichstellungsziele, eine sogenannte „Flexiquote“, formulieren.