Hochschulen müssen Studenten auswählen
Stuttgart. Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat am Donnerstag dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung auswahlrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich mit den Stimmen von CDU und FDP zugestimmt. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Dr. Eugen Klunzinger, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, müssen die Hochschulen künftig 90 Prozent der Studierenden auf Grund eines vorrangigen Auswahlverfahrens auswählen. Dabei sind die Kernfächer der schulischen Hochschulzugangsberechtigung verstärkt zu berücksichtigen. Die restlichen 10 Prozent der Studienplätze sind nach der Wartezeit zu vergeben. Durch diese Festschreibung wurde das Auswahlverfahren nach Meinung von Landesregierung wie auch der Regierungsfraktionen gerichtsfest gemacht. Anders die Auffassung von SPD und GRÜNE. Diese wollten das Auswahlverfahren nicht zur Pflicht, sondern ein frei zu entscheidendes Recht über die Auswahlquote und die Auswahlkriterien jeder Hochschule machen. Außerdem forderten die GRÜNEN die generelle Mehrgewichtung der Abiturfächer Deutsch und Mathematik sowie einer Fremdsprache aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen. Beiden Forderungen wurde im Ausschuss von den Regierungsfraktionen widersprochen.