Innenausschuss befasst sich mit dem Wiederaufbau von Infrastruktur nach den Unwettern im Jahr 2024

Stuttgart. Der Innenausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. Januar 2025, auf Antrag der CDU-Fraktion mit dem Wiederaufbau von zerstörter oder beschädigter Infrastruktur durch Unwetter im Jahr 2024 in Baden-Württemberg befasst. Demnach kostet allein die Reparatur von Schäden an Landesstraßen über 50 Millionen Euro, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulli Hockenberger. In diesem Zusammenhang beriet das Gremium auch darüber, welche Maßnahmen die Landesregierung in den vergangenen Jahren im Bereich Hochwasserschutz und Soforthilfe nach Unwettern ergriffen hat. 

Hockenberger zufolge haben die Unwetter im Sommer 2024 zu enormen Schäden in Baden-Württemberg geführt. „Insbesondere an Gebäuden und an der Infrastruktur wie Straßen, Eisenbahnstrecken sowie bei Brücken sind große Schäden entstanden“, sagte der Vorsitzende. Nach Auskunft des Innenministeriums bestünde für das Bundesstraßennetz aufgrund der Unwetter ein Investitionsbedarf in Höhe von rund fünf Millionen Euro sowie für das Landesstraßennetz ein Investitionsbedarf in Höhe von rund 50 Millionen Euro. Im Landesstraßennetz seien Schäden vor allem in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen entstanden. Die Schadenshöhe an kommunalen Straßen sei dem Verkehrsministerium nicht bekannt. Die Bahninfrastruktur sei vor allem im Rems-Murr Kreis betroffen gewesen. Die Schadenshöhe betrage derzeit bei der Wieslauftalbahn rund fünf Millionen Euro, bei der Schwäbischen-Wald-Bahn etwa 3,5 Millionen Euro. Die Schadenshöhe bei Bahnverkehrsstrecken des Bundes sei dem Ministerium nicht bekannt.

Die Antragsteller hätten sich laut Hockenberger erkundigt, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um die Entstehung von Schäden an Infrastruktur durch Unwetter zu verhindern. Das Innenministerium habe erklärt, dass im Jahr 2022 die Hochwasserstrategie des Landes, unter anderem aufgrund der Erfahrungen des Ahrtalhochwassers, fortgeschrieben worden sei. Schwerpunkte lägen auf der Umsetzung des Dammertüchtigungsprogramms des Landes, der zügigen Erstellung und Umsetzung von Hochwasserschutzkonzepten und dem Freihalten und der Wiedergewinnung von Retentionsflächen. Außerdem fördere das Land die Erstellung der kommunalen Starkregenmanagementkonzepte, da Überflutungen überall, auch fernab von Gewässern auftreten könnten.

Die vorhandenen technischen Hochwasserschutzanlagen im Land wie Schutzdämme und Rückhaltebecken hätten ihre Aufgaben während des Hochwassers im Mai/Juni 2024 zuverlässig erfüllt und viele Überflutungen trotz der zum Teil sehr hohen Abflüsse verhindert. Die Hochwasserschutzanlagen seien für einen Schutzgrad ausgelegt, der sich in der Regel an einem 100-jährigen Hochwasser orientiere. Baden-Württemberg besitze mit über 800 Rückhaltebecken und über 1.000 Kilometer landeseigenen Schutzdämmen derzeit einen Hochwasserschutz, der bereits viele Siedlungen und rund zwei Drittel der Vermögenswerte schütze. Beim Hochwasser im Mai/Juni 2024 sei es jedoch zu Hochwasserschäden gekommen, weil die Hochwasserstände an mehreren Gewässern in Baden-Württemberg weit oberhalb eines 100-jährigen Hochwassers lagen, berichtete der Vorsitzende. 

Zur Bewältigung von Krisensituationen biete das geltende Haushalts- und Vergaberecht dem Ministerium zufolge eine ganze Reihe an Möglichkeiten, um Vergabeverfahren der Landeseinrichtungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich und Bauleistungsbereich schnell, aber auch rechtssicher und effizient durchzuführen. So könnten öffentliche Auftraggeber beispielsweise in Dringlichkeits- und Notfallsituationen im Falle von Unwetterschäden zur beschleunigten Vergabe von Aufträgen für den Wiederaufbau kritischer Infrastruktur auf Vergabeverfahren ohne reguläre Ausschreibung zurückgreifen. Aufgrund des besonderen Ausnahmecharakters seien bei diesen Verfahrensarten nach Würdigung der Gesamtumstände im Dringlichkeitsfall auch sehr kurze Fristen (bis hin zu 0 Tagen) denkbar. 

Die Antragsteller hätten sich darüber hinaus erkundigt, in welchen Fällen die Landesregierung in den letzten zehn Jahren finanzielle Mittel als Soforthilfe zur Verfügung gestellt habe. Laut Ministerium seien für den Wiederaufbau der Gemeinde Braunsbach, die im Jahr 2016 besonders schwer betroffen gewesen sei, bislang rund 47 Millionen Euro aus Mitteln verschiedener Fachförderprogramme bewilligt worden. Anlässlich der Unwetter 2016 seien Soforthilfen an private Haushalte im Umfang von rund 5,4 Millionen Euro aus Mitteln des Landes gewährt worden. Vor dem Hintergrund der Unwetterereignisse 2016 habe das Land neue Richtlinien für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen geschaffen. Diese Richtlinien beinhalten zwei Förderbereiche: den Bereich Soforthilfen für Private und für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft und Angehörige freier Berufe sowie den Bereich Landeshilfen für Kommunen. Seit Inkrafttreten dieser Richtlinien im Jahr 2018 seien aus dem Bereich Soforthilfen keine Mittel zur Verfügung gestellt worden. Im Bereich Landeshilfen für Kommunen seien aufgrund der Unwetterschäden im Mai und Juni 2024 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, fasste der Ausschussvorsitzende die Angaben zusammen.