Innenausschuss befürwortet baldige Einführung

Stuttgart. Mit der Einführung elektronischer Zahlungsverfahren bei der Polizei, um Verwarnungen und Sicherheitsleistungen zu erheben, hat sich der Innenausschuss des Landtags anlässlich eines Antrags der SPD-Fraktion befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Hans Georg Junginger, nach Angaben der Landtagspressestelle am Mittwoch, 15. Oktober 2008, mitteilte, soll nach der bevorstehenden Klärung der Kostentragung zwischen Finanz- und Innenministerium dieses, nach Erfahrungen in vielen anderen Bundesländern sinnvolle Verfahren baldmöglichst eingeführt werden. In der Begründung ihres Antrags hatte die SPD darauf hingewiesen, dass die Landesregierung im Frühjahr 2003 angekündigt habe, einen Pilotversuch zur Einführung bargeldloser Zahlungsverfahren bei der Polizei vorzubereiten. Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen ein solches Verfahren am 1. Januar 2004 flächendeckend eingeführt habe, sei es das Ziel dieses Antrags, die weitere Entwicklung in Baden-Württemberg zu verfolgen. Ursprünglich angedachte Pilotversuche seien nach diesen Erfahrungen entbehrlich und die Wirtschaftlichkeit lasse sich beim bargeldlosen Bezahlen von Verwarnungen und Sicherheitsleistungen in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren auch überzeugend darstellen. Das Zahlungsverfahren stoße bei Polizeibeamten und auch bei den betroffenen Bürgern auf große Akzeptanz. „Der Innenausschuss befürwortet es ausdrücklich, elektronische Zahlungsverfahren einzuführen, wird doch die Arbeit der Polizeibeamten vor Ort dadurch erleichtert“, erklärte Junginger abschließend.