Innenausschuss befürwortet verkehrsrechtliche Befugnisse für Zollbeamte im grenznahen Raum
Stuttgart. Der Innenausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 5. März 2008, einmütig dafür ausgesprochen, den Beamten des Grenzzolldienstes verkehrsrechtliche Befugnisse einzuräumen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Hans Georg Junginger, mitteilte, war Anlass der Beratung ein einschlägiger Antrag der SPD-Fraktion. In der Begründung ihres Antrags hat die SPD darauf hingewiesen, dass die Beamten des Grenzzolldienstes im grenznahen Raum nicht mehr befugt seien, bei verkehrsbezogenen Rechtsverstößen selbst einzugreifen, sondern die Pflicht hätten, die Landespolizei einzuschalten. Dies sei auf die Aufhebung einer entsprechenden Vorschrift in der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr zurückzuführen, die den Zollbeamten dieselben verkehrsrechtlichen Befugnisse wie den Polizeibeamten zugestanden habe. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden hat Bayern auf die Aufhebung dieses Paragrafen mit einer Regelung reagiert, die es den Zollbeamten gestattet, Amtshandlungen vorzunehmen, wenn die Landespolizei diese nicht rechtzeitig selbst treffen kann. Diese sogenannte allgemeinpolizeiliche Eilkompetenz könne in Baden-Württemberg nur von Beamten der Bundespolizei, nicht aber von Zollbeamten wahrgenommen werden. Allerdings beabsichtige die Landesregierung, so Junginger, diese Befugnis im Zuge der Novellierung des Polizeigesetzes noch in diesem Jahr auch auf die Beamten der Zollverwaltung auszudehnen. „Der Innenausschuss begrüßt diesen Schritt, ist er sich doch einig, dass verkehrsrechtliche Befugnisse für die Beamten des Grenzzolldienstes wichtig und richtig sind“, erklärte der Ausschussvorsitzende abschließend.