Innenausschuss stimmt ebenfalls mehrheitlich für neues Polizeigesetz
Stuttgart. Nach dem Ständigen Ausschuss empfiehlt auch der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration dem Landtagsplenum, dem neuen baden-württembergischen Polizeigesetz zuzustimmen. Das Gremium votierte mit den Stimmen von Grünen und CDU für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen SPD, AfD und FDP/DVP stimmten dagegen, wie der Ausschussvorsitzende Karl Klein (CDU) nach der Abstimmung am Mittwoch, 23. September 2020, mitteilte. Die Zweite Beratung und Abstimmung über den Gesetzentwurf ist für die Plenarsitzung am 30. September 2020 vorgesehen.
Klein zufolge beschloss der Ausschuss einstimmig einen Änderungsantrag der Fraktionen Grüne und CDU, mit dem der Gesetzentwurf geringfügig geändert werden soll. Hintergrund sei ein erst am 17. Juli 2020 veröffentlichter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das mehrere bundesrechtliche Regelungen zur Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt habe. Die vom Gericht festgestellte Pflicht zur Dokumentation der Entscheidungsgrundlage beim Abruf von Bestandsdaten sei in dieser Form nicht im Gesetzentwurf enthalten und solle nun noch ergänzt werden. Wie bereits der Ständige Ausschuss habe auch der Innenausschuss mehrere Anträge der Fraktionen SPD und FDP/DVP, die sich etwa gegen den Einsatz von Bodycams in Wohnungen richten, abgelehnt, berichtete der Ausschussvorsitzende.