Innenausschuss zieht Bilanz des Anti-Terror-Kampfes:
Sicherheitslage weiterhin angespannt Junginger: Sicherheitsbehörden leisten gute Arbeit Stuttgart. Der Innenausschuss des Landtags hat sich anlässlich einer Großen Anfrage und eines Antrags der Fraktion GRÜNE mit der Effektivität der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung auseinandergesetzt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Hans Georg Junginger, nach Angaben der Landtagspressestelle am Mittwoch, 11. Juni 2008, erklärte, teilen alle Ausschussmitglieder die Auffassung, dass die Sicherheitslage weiterhin angespannt ist. Nicht einig sind sich die Fraktionen indes in der Einschätzung, ob die vorhandenen Kontroll- und Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden ausreichen. Die GRÜNEN hatten in der Begründung ihrer Großen Anfrage darauf hingewiesen, dass den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden seit dem 11. September 2001 zahlreiche neue Überwachungs- und Kontrollbefugnisse übertragen worden seien. Bevor diese Befugnisse unter anderem mit der Novelle des Polizeigesetzes von neuem ausgeweitet würden, müsse zunächst die Effektivität der bisher ergriffenen Maßnahmen evaluiert werden. Die Verhaftung der Sauerländer Terrorzelle im September 2007 habe nämlich gezeigt, dass das gesetzliche Instrumentarium ausreiche, um Terrorgefahren zu erkennen und zu verhindern. Daneben müsse das Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Überwachungsbefugnis und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung stärker beachtet werden, so die GRÜNEN. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden erfordert die terroristische Gefährdungssituation, unter bestimmten Voraussetzungen durch Überwachungsmaßnahmen in die Grundrechte Einzelner einzugreifen, um die Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten. Diesem Eingriff müsse jedoch immer ein gründlicher Abwägungsprozess zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und dem Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung vorausgehen. Laut Junginger kann die Effektivität der Kontroll- und Überwachungsbefugnisse nicht durch statistische Kennzahlen ausgedrückt werden, weil sich die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen und Verurteilungen in der Regel nicht auf eine Einzelmaßnahme, sondern auf ein Maßnahmenbündel stützen, das nur in der Gesamtschau betrachtet werden kann. Gleichwohl seien Observations- und Überwachungsmaßnahmen ein nachhaltiges und effizientes Mittel zur Aufklärung von terroristischen Strukturen und Aktionen. Beispielsweise hätten die Anschläge von London 2005 sowie die Anschlagsversuche von Koblenz und Dortmund 2006 gezeigt, dass die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen für den Anti-Terror-Kampf unverzichtbar sei. Wie der Ausschussvorsitzende weiter erläuterte, sei sich der Ausschuss bei der Einschätzung der Bedrohungslage einig. Meinungsverschiedenheiten beträfen die Frage, ob die Überwachungsbefugnisse, etwa durch Onlinedurchsuchungen oder Vorratsdatenspeicherung, ausgeweitet werden sollten. „Eine Ausweitung der Überwachungsbefugnisse ist meines Erachtens nicht geboten, weil die aktuellen gesetzlichen Regelungen ausreichend sind und die Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg bei der Terrorismusbekämpfung gute Arbeit leisten“, sagte Junginger abschließend.