Keine Verbindung von Diätenanpassung und Neuordnung der Funktionszulagen
Stuttgart. Bei den Plenarsitzungen des Landtags in der kommenden Woche in Bebenhausen wird die Neuordnung der Funktionszulagen nicht zusammen mit der fälligen Anpassung der Diäten geregelt. Darauf hätten sich die Fraktionsvorsitzenden jetzt verständigt, erklärte der Präsident des Landtags von Baden-Württemberg, Peter Straub (CDU), am Donnerstag, 11. Juli 2002, in Stuttgart. Grund für die Vertagung der Reform der Funktionszulagen ist laut Straub der Umstand, dass die Fraktion GRÜNE noch Beratungsbedarf hat. Dies schließe es nach Auffassung der Fraktion GRÜNE aus, die Neuordnung der Funktionszulagen bereits in der nächsten Woche zu beschließen. Wie Landtagspräsident Straub weiter ausführte, ist damit keineswegs die beabsichtigte einvernehmliche Lösung für die verfassungsrechtlich gebotene Neuordnung der Funktionszulagen vom Tisch. Es bestehe begründete Aussicht, dass nach Abschluss der der Fraktion GRÜNE zugebilligten Beratungs- und Klärungsphase die Reform der Funktionszulagen im Konsens aller Fraktionen beschlossen werden könne. Präsident Straub betonte abschließend, es sei erklärtes Ziel der angestrebten Lösung, den bisher eindeutig verfassungswidrigen Zustand bei der Gewährung von Funktionszulagen an Inhaber von Fraktionsämter durch eine verfassungskonforme und transparente Regelung abzulösen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen das vereinbarte Konzept vorgebracht worden seien, seien vom beigezogenen Rechtsgutachter, dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof, Heidelberg, in einer ergänzenden Stellungnahme ausgeräumt worden. Er sei zuversichtlich, dass auch die restlichen Fragen auf Seiten der Fraktion GRÜNE zufriedenstellend beantwortet werden könnten.