Kontroverse Debatte über Förderung des Projekts „Fahrschule der Zukunft‘‘
Stuttgart. Mit der Zukunft der Fahrschulen in Baden-Württemberg und einem diesbezüglichen vom Verkehrsministerium geförderten Projekt hat sich der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. Februar 2023, befasst. Wie der Ausschussvorsitzende Rüdiger Klos (AfD) berichtete, hielt die FDP/DVP dem Ministerium in der Sitzung „dubiose“ Förderpraktiken vor. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) habe dies entschieden zurückgewiesen.
Zur Fahrschulen-Thematik lagen dem Ausschuss zwei Anträge der FDP/DVP und ein Antrag der CDU vor. Die FDP/DVP erkundigte sich in ihren beiden Anträgen ausführlich zum Projekt „Fahrschule der Zukunft, nachhaltig und innovativ“ des Bundesverbands deutscher Fahrschulunternehmen e.V. (BDFU), das vom Verkehrsministerium mit rund 535.000 Euro und dem Ziel gefördert wurde, das Fahrschulwesen zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität und der Digitalisierung zu schulen. Die Liberalen formulierten dabei Zweifel im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der Landeshaushaltsordnung. Sie wollten unter anderem wissen, worin das Ministerium ein erhebliches Landesinteresse an der Förderung begründet sah und wie es im Detail zur Bewilligung des Förderantrags zugunsten des BDFU und seines Vorsitzenden kam, der zugleich Inhaber einer Stuttgart Fahrschule ist.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Klos bekräftigte die FDP/DVP in der Sitzung ihre Zweifel. Die Förderung des vergleichsweise mitgliederschwachen BDFU zeige „kein gesundes Geschäftsgebaren“ und sei „dubios“. Es scheine Usus zu sein, dass „grüne Parteifreunde“ an das Ministerium herantreten und sozusagen auf Zuruf üppig mit Steuergeldern alimentiert werden, habe die FDP/DVP erklärt, so Klos. Dies sei im vorliegenden Fall umso verwunderlicher, als die E-Mobilität längst in Deutschland Einzug gehalten habe und die Menschen damit bestens vertraut seien.
Das Ministerium stellt in seinen Antworten klar, dass die Bewilligung des Projekts gemäß der Landeshaushaltsordnung erfolgt und die Entscheidungsfindung im Begleitvermerk zum Förderbescheid dokumentiert sei. Eine Ausschreibung habe es nicht gegeben. Der BDFU sei an das Ministerium herangetreten. Zentralstelle und Leitung des Ministeriums seien nicht an der Entscheidung beteiligt gewesen. Die zuständige Fachabteilung des Ministeriums habe die Bewilligung geprüft, daran seien die zuständigen Stellen für Haushalts- und Rechtsangelegenheiten beteiligt gewesen.
Wie der Ausschussvorsitzende Klos berichtete, wies Verkehrsminister Hermann die Kritik vor dem Ausschuss entschieden zurück. Der Vorwurf der Liberalen, er begünstige Parteifreunde, werde durch Wiederholung nicht besser, habe Hermann erklärt, so Klos. Er werde weiter innovative Vorhaben mit Pioniercharakter von seinem Haus fördern lassen, wenn diese zur Lösung von Problemen im Verkehrssektor beitragen können. Dieses Vorgehen habe sich bewährt, so Hermann unter Hinweis auf die Feinstaubbekämpfung durch Luftfiltertürme an besonders belasteten Straßenzügen. Auch dieses Projekt sei ohne Ausschreibung umgesetzt worden, nachdem ein innovatives Unternehmen es dem Ministerium vorgeschlagen habe.
Das Ministerium verweist in seiner Antwort auf die FDP/DVP-Anträge darauf, dass der Markthochlauf klimaneutraler Antriebstechnologien Voraussetzung dafür sei, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Fahrschullehrer und Fahrschullehrerinnen seien für den Umstieg auf klimaneutrale Antriebe wichtige Multiplikatoren, da sie durch die Einbeziehung von E-Fahrzeugen in den theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht die Schülerinnen und Schüler bereits von Anfang an für neue Antriebe sensibilisieren könnten. Durch die Konzeption von Fortbildungen zur Elektromobilität würden praktische Umsetzungshürden für den Einsatz von Elektrofahrzeugen im Fahrschulunterricht abgebaut.
Nach Angaben von Klos unterstützten Grüne und CDU die Position des Verkehrsministers. Die CDU habe allerdings betont, es müsse sich auch in der Praxis zeigen, dass weitere Verbände des Fahrschulwesens von dem geförderten Projekt profitieren können, indem sie beispielsweise pädagogisch und didaktisch besonders aufbereitetes Schulungsmaterial erhalten.