Land soll Bundesratsinitiative beitreten

Sozialausschuss einig: Klagen gegen Kinderlärm müssen ausgeschlossen werden Stuttgart. Um gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Kinderlärm auszuschließen, hat Rheinland-Pfalz eine Bundesratsinitiative gestartet, mit der die entsprechende Rechtslage zugunsten von Kindern geändert werden soll. Der Sozialausschuss des Landtags hat jetzt die Landesregierung anlässlich der Beratung eines Antrags der Fraktion Grüne einstimmig dazu aufgefordert, dieser Bundesratsinitiative beizutreten. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch, nach Angaben der Landtagspressestelle am Donnerstag, 3. Dezember 2009, mit. Wie Lösch weiter ausführte, besteht im Ausschuss Einvernehmen, dass der Lärm spielender Kinder im Umfeld von Kindereinrichtungen Teil des gesellschaftlichen Lebens ist. Somit müsse ein solcher Lärm als Ausdruck kindlichen Verhaltens von den Betroffenen hingenommen werden. „Bislang wird Kinderlärm rechtlich mit dem Lärm von Autos und Rasenmähern gleichgesetzt und als schädliche Umwelteinwirkung eingestuft. Kinderlärm ist aber kein Autolärm und auch kein Umweltschaden“, erklärte die Ausschussvorsitzende. Diese Auffassung spiegele sich auch in der überwiegenden Rechtsprechung wider. Um gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Kinderlärm jedoch ausschließen zu können, müsse den von Kindern verursachten Geräuschen – wie in der Bundesratsinitiative beabsichtigt – in den einschlägigen Gesetzen eine Sonderstellung eingeräumt werden. So solle beispielsweise das Bundes-Immissionsschutzgesetz durch die Feststellung ergänzt werden, dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung darstelle. Wenn Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung mehr sei, könne er auch keine wesentliche Beeinträchtigung des Eigentums oder der Mietsache sein. Deshalb müsse auch im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Klarstellung vorgenommen werden. Schließlich sollten in der Baunutzungsverordnung Kindertageseinrichtungen auch in reinen Wohngebieten generell für zulässig erklärt werden.