Landesanerkennungsgesetz schafft Rechtssicherheit

Stuttgart. Der Integrationsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 11. Dezember 2013, dem Gesetzentwurf der Landesregierung über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg mehrheitlich zugestimmt. Dies hat die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Katrin Schütz, mitgeteilt. „Das Landesanerkennungsgesetz schafft Rechtssicherheit und bringt Baden-Württemberg als Beschäftigungsland weiter voran“, so Schütz.

„Das neue Landesanerkennungsgesetz soll die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in rund 260 Berufen vereinfachen und verbessern“, betonte Katrin Schütz. Der Gesetzesentwurf regle die Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit einem vergleichbaren deutschen Beruf für die landesrechtlich geregelten Berufe wie Ingenieure, Techniker, Lehrer, Erzieher sowie Gesundheits- und Krankenpfleger neu. „Ziel ist, den Menschen die Anerkennung ihrer Abschlüsse leichter zu ermöglichen“, erläuterte die Ausschussvorsitzende. Beispielsweise würden im neuen Gesetz Zuständigkeiten gebündelt. „Das macht es für die Antragsteller leichter, sich an die richtigen Stellen zu wenden“, hob Schütz hervor.

Den Beratungen war eine öffentliche Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Pflegeberufe, Pädagogische Berufe und Ingenieurberufe vorausgegangen. Wie die Ausschussvorsitzende darlegte, begrüßten größtenteils alle Redner den Gesetzesentwurf.

Ein Änderungsantrag der CDU, der unter anderem darauf abzielte, dem Integrationsministerium eine koordinierende Funktion im Bereich der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse einzuräumen und Hinweise zum Verwaltungsrechtsweg aufzunehmen, habe im Gremium keine Mehrheit gefunden, führte Katrin Schütz aus. Hingegen hätten die Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht, der festlege, dass die bisherigen Zuständigkeiten der Regierungspräsidien für die Anerkennungsverfahren im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe sowie der Weiterbildungen im Pflegebereich beim Regierungspräsidium Stuttgart gebündelt werden sollen.

„Die Anerkennung der beruflichen Qualifikation ermöglicht eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft und führt zu einer besseren Integration“, meinte Katrin Schütz abschließend.

Die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg steht in der Plenarsitzung am Mittwoch, 18. Dezember 2013, auf der Tagesordnung.