Landesverwaltung erfüllt die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
Stuttgart. Der Bericht der Landesregierung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung Baden-Württemberg im Jahr 2015 war am Donnerstag, 16. März 2017, Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Soziales und Integration. Dies hat der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Hinderer, mitgeteilt. „Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung betrug im Jahr 2015 im Jahresdurchschnitt 5,02 Prozent. Damit hat das Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber die Pflichtbeschäftigungsquote von fünf Prozent knapp überschritten“, so Hinderer. „Ziel muss es sein, die Sensibilität für dieses Thema weiter zu stärken und die Quote auf sechs Prozent zu steigern.“
Lediglich im Kultusministerium (4,52 Prozent), im Wissenschaftsministerium (3,84 Prozent) und im Rechnungshof (4,47 Prozent) sei die Quote nicht erreicht worden. Die neun anderen Ministerien sowie der Landtag und die Landeszentrale für politische Bildung erfüllten die Pflichtquote und lägen sogar deutlich darüber. Im Sozialministerium habe die Quote bei zehn Prozent gelegen, im Integrationsministerium bei nahezu neun Prozent und im Finanz- und Wirtschaftsministerium bei über 8,6 Prozent. Staatssekretärin Bärbl Mielich habe erläutert, so Rainer Hinderer, dass die Quote zum zweiten Mal in Folge leicht zurückgegangen sei. „Da gibt es Beratungsbedarf über geeignete Maßnahmen mit den anderen Ministerien, denn die Landesverwaltung hat hier eine Vorbildfunktion“, betonte der Ausschussvorsitzende. Hinderer legte dar, dass in den Ministerien eine Offensive gestartet werden solle mit dem Ziel, dass mehr schwerbehinderte Menschen bei der Einstellung Chancen haben. „Zudem solle dafür geworben werden, öffentliche Aufträge vermehrt an Behinderteneinrichtungen und -werkstätten zu vergeben“, sagte Hinderer.