Landtag soll in EU-Angelegenheiten mehr Informations- und Beteiligungsrechte erhalten
Stuttgart. Eine stärkere Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union sieht ein interfraktioneller Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen und FDP/DVP vor, dem der Ständige Ausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 27. Januar 2011, einstimmig zugestimmt hat. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mitteilte, sollen die Informationsrechte des Parlaments erweitert und die Landesregierung an Stellungnahmen des Landtags gebunden werden. „Mit dieser Novelle zur Änderung der Landesverfassung übernimmt der Landtag von Baden-Württemberg auf Bundesebene eine Vorreiterrolle“, sagte Mack. Eine strikte Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen des Landtags ist laut Mack künftig vorgesehen, wenn ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder ganz oder teilweise auf die Europäische Union übertragen werden sollen und damit den Länderparlamenten endgültig verloren gehen. Eine Bindung, von der die Landesregierung aus erheblichen Gründen des Landesinteresses abweichen könne, solle im Hinblick auf Vorhaben der Europäischen Union gelten, die im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder betreffen. Die bislang in einer Vereinbarung geregelten Einzelheiten der Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union ersetze der Gesetzentwurf durch ein formelles Gesetz.
„Die europäische Integration ist inzwischen so weit fortgeschritten, dass es heute faktisch keinen Politikbereich mehr gibt, der von der europäischen Gesetzgebung nicht erfasst wird“, erläuterte Mack. Zunehmend werde Rechtsetzungsgewalt auf die Europäische Union verlagert. Zur Wahrung des demokratisch-parlamentarischen Systems in den Ländern sei es deshalb erforderlich, die Verfassung des Landes den veränderten Bedingungen anzupassen und dem Primat des Landtags als originärem Träger der Landesgesetzgebung durch verstärkte Mitwirkungsrechte des Landesparlaments Rechnung zu tragen. Diesem Ziel diene der heute vom Ständigen Ausschuss beschlossene Gesetzentwurf, so der Vorsitzende. Damit werde im Übrigen ein Signal gesetzt für eine Stärkung des parlamentarischen Föderalismus in Deutschland.