Landtagspräsident Straub erteilt Ermächtigung

Staatsanwaltschaft Stuttgart kann gegen GRÜNEN-Abgeordnete Dederer ermitteln Stuttgart. Das von der Staatsanwaltschaft Stuttgart geplante Ermittlungsverfahren gegen die GRÜNEN-Landtagsabgeordnete Heike Dederer wegen einer möglichen Verletzung von Dienstgeheimnissen kann jetzt eingeleitet werden. Die hierzu erforderliche Ermächtigung, die von der Staatsanwaltschaft entsprechend den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs beantragt worden war, hat Landtagspräsident Peter Straub am Dienstagabend, 27. Juli 2004, erteilt. Heike Dederer hatte zugegeben, Wortlautprotokolle aus einer öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses „FlowTex“ an den PR-Berater Moritz Hunzinger weitergeleitet zu haben. Bei ihm wurden diese Unterlagen im Rahmen einer Hausdurchsuchung gefunden. Im Ausschuss war vereinbart worden, die Protokolle grundsätzlich vertraulich zu behandeln, damit sich Zeugen in ihren Aussagen nicht absprechen können. Nach ihrem Eingeständnis und einer Entschuldigung für ihr Verhalten zu Beginn der Sitzung des FlowTex-Untersuchungsausschusses am 21. Juni 2004 hatte Dederer ihren Sitz in diesem Gremium niedergelegt. Ihren Platz im Ausschuss übernahm der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Thomas Oelmayer.