Landtagspräsidium stimmt zu: Um 1,8 Prozent höhere Diäten ab Februar 2005,
jedoch Einschnitte bei der Altersversorgung Pensionsaltersgrenze soll von 60 auf 63 Jahre angehoben werden Stuttgart. Für eine Anhebung der steuerpflichtigen Abgeordnetenbezüge ab 1. Februar 2005 um 1,8 Prozent von 4.666 Euro auf 4.750 Euro hat sich das Präsidium des Landtags auf seiner Sitzung am Dienstagabend, 20. Juli 2004, ausgesprochen. Das Gremium folgte damit der Empfehlung des Diätenberichts von Landtagspräsident Peter Straub. Einschnitte soll es indes bei der Altersversorgung der Abgeordneten geben. Einen entsprechenden gemeinsamen Antrag haben alle vier im Landtag vertretenen Fraktionen eingebracht. „In Anbetracht der Entwicklung der Arbeitseinkommen und der Lebenshaltungskosten sowie der jüngsten Tarifabschlüsse halte ich eine Anhebung der steuerpflichtigen Entschädigung um 1,8 Prozent für maßvoll und gerechtfertigt“, erklärte Landtagspräsident Straub. Die Einkünfte von Parlamentariern müssten einigermaßen Schritt halten mit den Einkommen vergleichbarer beruflicher Positionen in der Wirtschaft und in öffentlichen Ämtern. Wegen der gegenwärtigen schwierigen Haushaltslage solle die Diätenanpassung allerdings nicht, wie es das Gesetz eigentlich vorsehe, bereits zum 1. August 2004 in Kraft treten, sondern um sechs Monate verzögert zum 1. Februar 2005. Die steuerpflichtige Entschädigung, also das berufliche Einkommen der Abgeordneten aus ihrer parlamentarischen Tätigkeit, steige damit - umgerechnet auf 12 Monate - effektiv um 0,9 Prozent. Nach einer Nullrunde im Jahr 2003 sollen zum 1. August 2004 die pauschalierten Aufwandsentschädigungen angehoben werden, und zwar die allgemeine Kostenpauschale um 2,5 Prozent auf 911 Euro und die Tagegeldpauschale um 1,5 Prozent auf 394 Euro. Nach Angaben Straubs steigt die Reisekostenpauschale um 3,5 Prozent und liegt künftig - je nach Entfernung des Wohnsitzes von Stuttgart - zwischen 309 und 775 Euro. Diese steuerfreien Aufwandsentschädigungen waren letztmals im Jahr 2002 erhöht worden. „Auch nach der Anpassung der Diäten und Pauschalen“, so Straub abschließend, „ist der Landtag von Baden-Württemberg mit seiner Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu den Flächenländern der alten Bundesrepublik am unteren Tabellenende platziert.“ Strengere Voraussetzungen für Altersversorgung Einschnitte bei der Altersversorgung sieht ein gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, FDP/DVP und GRÜNEN vor. Danach soll das Mindestalter für den Bezug der Abgeordnetenversorgung von 60 auf 63 Jahre erhöht werden, wenn das Mitglied dem Landtag zehn (bislang acht) Jahre angehört hat. Die Umsetzung der Vorschläge des Landtagspräsidenten zu den Abgeordnetendiäten und zur Änderung der Altersversorgung erfolgt durch einen interfraktionellen Gesetzentwurf, der in der Plenarsitzung am 29. Juli 2004 in Erster Lesung beraten wird. Die Zweite, abschließende Lesung erfolgt dann nach der Sommerpause. Neues Verfahren zur Festsetzung der Diäten Der interfraktionelle Antrag zielt außerdem darauf ab, in der nächsten Wahlperiode ein geändertes Verfahren zur Festsetzung der Höhe der Diäten einzuführen. Deshalb will der Landtag durch ein Gutachten rechtlich prüfen lassen, ob der Landesgesetzgeber die Entscheidung über die Diäten auf ein externes, nicht mit Abgeordneten besetztes Gremium übertragen kann, das darüber verbindlich befindet. Die Parlamentarier müssten dann nicht mehr selbst über ihre Diäten abstimmen. Sollte dieses Verfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein, will sich der Landtag an der in Bayern und Niedersachsen üblichen und bewährten Praxis orientieren. Demnach würden - beginnend mit dem 1. August 2006 - jedes Jahr zum 1. August die steuerpflichtige Entschädigung und die steuerfreie Aufwandsentschädigung an die Einkommens- und Preisentwicklung des jeweils abgelaufenen Jahres angepasst. Maßstab für diese Anpassung wäre ein Durchschnittswert, der vom Statistischen Landesamt ermittelt und dem Präsidenten des Landtags mitgeteilt würde. Externe Diätenkommission Schließlich sieht der interfraktionelle Antrag die Einberufung einer externen und unabhängigen Diätenkommission im Herbst 2004 vor. Sie soll mittelfristig das gegenwärtige System der Abgeordnetenentschädigung und -versorgung überprüfen. Dabei soll eine Regelung gefunden werden, wonach die Abgeordneten schrittweise für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Landtag ihre Altersversorgung eigenverantwortlich aufbauen und finanzieren. Die Kommission soll vor allem untersuchen, wie bei einer Umstellung auf Eigenbeiträge zur Altersversorgung das Mandatseinkommen im Verhältnis zur Altersentschädigung der Abgeordneten zu gewichten ist. Ferner soll geprüft werden, wie sich ein neues System der Altersversorgung auf die Regelungen zum Übergangsgeld und bei den Anrechnungsbestimmungen auswirkt. Schließlich ist zu klären, wie sich die Bestimmungen über die Altersentschädigung zu den Versorgungsregelungen aufgrund der Berufstätigkeit von Abgeordneten - sei es als Freiberufler oder Selbständiger, Angestellter oder Beamter - verhalten. Vorgelegt werden sollen die Vorschläge der Diätenkommission gleichzeitig mit dem nächsten Bericht des Präsidenten über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung: im Frühjahr 2005.