Landwirtschaftsausschuss befasst sich mit finanzieller Förderung des Streuobstbaus

Stuttgart. Mit der finanziellen Förderung des Streuobstbaus in Baden-Württemberg hat sich der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 28. Januar 2015, befasst. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Karl Traub, habe sich das Gremium anlässlich der Beratung eines Antrags der FDP/DVP-Fraktion nach dem Stand der Umsetzung der neuen Streuobstkonzeption erkundigt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz habe mitgeteilt, dass in der laufenden ersten Antragsperiode bislang rund 20 Förderanträge eingegangen seien.

Laut Traub sieht die Streuobstkonzeption unter anderem die Zahlung einer Prämie für den Baumschnitt vor, um die Pflege von Streuobstwiesen zu fördern. Durch den Baumschnitt sollten der Erhalt und die Entwicklung von Streuobstanlagen unterstützt werden.

Dem Ausschussvorsitzenden zufolge ging es in dem Antrag der FDP/DVP-Fraktion im Zusammenhang mit der Förderpraxis auch um die Kriterien für die Förderung des Streuobstbaus. Obst- und Gartenbauvereine hätten wiederholt Schwerverletzte und Todesfälle bei der Ernte und Pflege an alten Hochstammbäumen beklagt. Die Vereine hätten deshalb gefordert, die einschlägigen Förderrichtlinien so zu überarbeiten, dass künftig auch Bäume mit einer geringeren Höhe gefördert würden.

Wie Traub ausführte, sei in dem Antrag außerdem gefragt worden, aus welchen Gründen die Landesregierung die Förderung des Streuobstbaus nach wie vor auf Hochstammsorten begrenze. Das Ministerium habe mitgeteilt, dass innerhalb des neuen Fördermoduls „Baumschnitt“ die Förderung nicht auf bestimmte Sorten beschränkt sei. Gefördert werden könnten Streuobstbestände, die aus großkronigen Bäumen bestünden, in weitläufigen Abständen gepflanzt seien und sich außerhalb von Hausgärten ohne Einzäunung befänden.