Landwirtschaftsausschuss lehnt Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Weinmarktordnung ab
Stuttgart. Der Landwirtschaftsausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 26. September 2007, gegen die Vorschläge der EU-Kommission für eine Novellierung der EU-Weinmarktordnung ausgesprochen. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mitteilte, wurde diese Ansicht von allen Fraktionen geteilt. Ziel der Reform der EU-Weinmarktordnung sei es, die Weinüberschüsse zu beseitigen, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und den Absatz zu fördern, erklärte Traub. Die EU-Kommission schlage unter anderem vor, dass die Klassifizierung der EU-Weine nach Qualitätsweinen und Tafelweinen abgeschafft werden soll. Zudem sollten Saccharose als Anreicherungsmethode verboten und die Anreicherungsspannen in den Weinbauzonen A, dazu zähle Württemberg, und B, dazu zähle Baden, gesenkt werden. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden schlossen sich die Fraktionen einhellig den Forderungen des Bundesrats an. Laut Bundesrat müsse eine neue Weinmarktordnung beispielsweise Raum lassen, um das traditionelle Qualitätsweinsystem mit einer weit reichenden Gestaltungskompetenz der Mitgliedstaaten zu erhalten. Des Weiteren fordere der Bundesrat die Beibehaltung der Grenzwerte und der traditionellen Anreicherungsverfahren in den Weinbauzonen A und B, wobei auch die Verwendung von Saccharose zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts weiterhin zulässig sein müsse.