Mehr Bürgerbeteiligung in den Kommunen

Stuttgart. Der Innenausschuss des Landtags hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften in seinen wesentlichen Bestimmungen einstimmig beschlossen. Wie der Sitzungsleitende, der CDU-Abgeordnete Jochen K. Kübler, nach Angaben der Landtagspressestelle am Mittwoch, 13. Juli 2005, mitteilte, hat die Landesregierung parlamentarische Initiativen von SPD und GRÜNEN zur Verbesserung der unmittelbaren Bürgerbeteiligung in den Städten und Gemeinden aufgegriffen und einen eigenen Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt. Dieser sieht u. a. vor, aus der bisherigen Gemeindeordnung den so genannten Positivkatalog zu streichen, wodurch eine Stärkung der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene erreicht wird. Die Neufassung des § 21 der Gemeindeordnung, auch Negativkatalog genannt, listet die Bereiche auf, bei denen der Bürger, auch aus verfassungsrechtlicher Sicht, keine Mitbestimmungsmöglichkeit hat. Entgegen den Anträgen von SPD und GRÜNEN besteht kein Mitbestimmungsrecht in Fragen der Tarife und Entgelt aller Kommunalabgaben, wie auch über die gemeinderätliche Feststellung von Bauleitplänen und örtlichen Bauvorschriften. Kübler verweist weiter auf die Absenkung des Quorums von 30 auf 25 Prozent, bei dem ein Bürgerentscheid Erfolg hat, was ebenfalls das kommunale Geschehen attraktiver macht. Unstrittig war im Innenausschuss § 11 der Gemeindeordnung, der in seiner Neufassung zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen einen Anschluss- und Benutzungszwang von zentralen Versorgungseinrichtungen vorsieht. Zum Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens einschließlich des Klima- und Ressourcenschutzes können die Bürger zum Anschluss an das öffentliche Wassernetz, an die Abwasserbeseitigung und die Versorgung mit Nah- und Fernwärme verpflichtet werden. Mit den Stimmen von CDU und FDP/DVP bei Enthaltung von SPD und GRÜNEN wird in der neugefassten Gemeindeordnung die Möglichkeit eröffnet, Bürgermeisterwahlen gemeinsam mit Wahlen zum Europäischen Parlament, des Deutschen Bundestags, des Landtags bis hin zu Gemeinderatswahlen durchzuführen. Kübler betonte abschließend, dass dies auch für Bürgerentscheide gelte.