Mehrheit des Sozialausschusses befürwortet bundesweite Meldepflicht bei Borreliose

Stuttgart. Eine Meldepflicht bei Borreliosefällen sollte auf Bundesebene eingeführt werden. Diese Meinung hat die große Mehrheit des Sozialausschusses nach Angaben dessen Vorsitzender, der Grünen-Abgeordneten Bärbl Mielich, in der Sitzung am Donnerstag, 17. November 2011, anlässlich der Beratung entsprechender Anträge der SPD und der FDP/DVP vertreten. Sofern diese Regelung nicht realisiert werde, solle eine landesweite Meldepflicht angestrebt werden. Vor einer Entscheidung hierüber sollten jedoch einschlägige Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland abgewartet und ausgewertet werden, so Mielich. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden ist die von Zecken übertragene Borreliose gerade in Baden-Württemberg weit verbreitet. Es gebe Schätzungen, wonach hier 170.000 Menschen betroffen seien. Rheinland-Pfalz und das Saarland hätten im Sommer 2011 als erste der westdeutschen Länder eine Meldepflicht für Borreliose eingeführt. Die Meldung erfolge durch den Arzt an das zuständige Gesundheitsamt. Von der Meldepflicht erwarteten die betreffenden Länder eine Verbesserung der Datenlage zur epidemiologischen Situation sowie die nähere Identifizierung möglicher Risikogebiete, um gezielter Präventions- und Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung ergreifen zu können.
Das Land habe sich seit Längerem für die Einführung einer bundesweiten Meldepflicht für Borreliose im Infektionsschutzgesetz eingesetzt, um eine bundeseinheitliche Vorgehensweise und die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten, berichtete Mielich. „Leider wurde dieser Vorschlag vom Bundesministerium für Gesundheit bislang nicht aufgegriffen“, sagte die Ausschussvorsitzende. Nach wie vor setze man auf eine bundesweite Regelung. Komme diese aber nicht zustande, sei es sinnvoll, die Erfahrungen und Auswertungen aus den beiden Bundesländern abzuwarten und dann zu entscheiden, ob Baden-Württemberg eine landesweite Meldepflicht einführen solle.