Mehrheit des Ständigen Ausschusses lehnt Entwurf des Kündigungsgesetzes zum Projekt Stuttgart 21 ab

Stuttgart. Den Entwurf des Kündigungsgesetzes zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat der Ständige Ausschuss des Landtags in seiner Sitzung am heutigen Mittwochnachmittag, 21. September 2011, mit einer Stimmenmehrheit von CDU-, SPD- und FDP/DVP-Parlamentariern abgelehnt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, mit. Die endgültige Abstimmung über das Gesetz erfolgt in der Plenarsitzung am kommenden Mittwoch, 28. September 2011. Die Erste Lesung des Entwurfs hatte am vergangenen Freitag, 16. September 2011, stattgefunden. Wie Scheffold erläuterte, sieht der von der grün-roten Landesregierung eingebrachte Entwurf vor, die Mitfinanzierung des Bahnprojekts Stuttgart 21 durch das Land Baden-Württemberg zu beenden. Laut Gesetzesvorlage solle die Landesregierung durch den Gesetzgeber verpflichtet werden, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für Stuttgart 21 auszuüben. Weise das Plenum den Gesetzentwurf am kommenden Mittwoch wie erwartet mehrheitlich zurück, sei der Weg für die landesweite Volksabstimmung frei, so der Ausschussvorsitzende. Dann könne ein Drittel der Abgeordneten gemäß Artikel 60 der Landesverfassung eine Volksabstimmung über die gescheiterte Gesetzesvorlage beantragen. „Die Opposition hält sowohl das von der Regierung vorgelegte Gesetz für verfassungswidrig als auch das Verfahren, mit dem die Volksabstimmung herbeigeführt werden soll“, erklärte Scheffold. Im Übrigen fehle dem Gesetzentwurf eine tragfähige Einschätzung zu den finanziellen Folgen der Ausübung eines angeblichen Kündigungsrechtes. Die CDU-Fraktion habe deshalb beantragt, die Landesregierung solle noch vor der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs die Kostenfolgen lückenlos und ausführlich beziffern. Dieser Antrag habe im Ausschuss allerdings keine Mehrheit gefunden.
Vor der Beschlussempfehlung im Ständigen Ausschuss hatte sich nach Angaben Scheffolds auch der Ausschuss für Umwelt und Verkehr mit dem Gesetzentwurf befasst und diesen ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.