Menschen sensibilisieren für Gefahren, die vom nächtlichen Einsatz von Mährobotern ausgehen
Stuttgart. Mähroboter, die nachts eingesetzt werden, sind eine große Gefahr für nachtaktive Tiere, insbesondere für Igel. Mit einer Petition, die ein Nachtfahrverbot für Mähroboter fordert, hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 28. Oktober 2021, befasst. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Thomas Marwein (Grüne), mitgeteilt. „Mit Maßnahmen nach dem Tierschutzrecht kann der Petition nicht abgeholfen werden“, bedauerte Marwein. „Jedoch liegt uns das Tierwohl sehr am Herzen, weshalb die Petition einstimmig zur Veranlassung bestimmter Maßnahmen ans Ministerium überwiesen wurde.“
Wie Thomas Marwein darlegte, sei es bekannt, dass Tieren durch Mähroboter teils erhebliche Schäden zugefügt werden können. Aufgrund der Dämmerungs- und Nachtaktivität sowie des arteigenen Verhaltens bei Gefahren – Igel rollen sich ein – können sie durch den nächtlichen Einsatz von Mährobotern Schaden nehmen. Manche Kleintiere nutzen Mähroboter sogar als Verstecke, was beim automatischen Starten des Geräts gefährlich für sie wird. „Einem großen Gerätehersteller ist diese Problematik bewusst. Es wird auch schon versucht, Lösungen zu finden“, berichtete Marwein. So werde in der Betriebsanleitung auf die Verletzungsgefahr hingewiesen und eine entsprechende Programmierung der Betriebszeiten empfohlen. „Bei den Herstellern scheint jedoch noch nicht flächendeckend ein Bewusstsein für die Problematik zu bestehen“, so der Vorsitzende. Entsprechende technische Veränderungen zum Schutz von krabbelnden Kleinkindern seien schon angedacht worden.
Der Petent, der im Igelschutz tätig ist, habe angeregt, den nächtlichen Einsatz von Mährobotern zu verbieten. „Leider enthält das Tierschutzgesetz keinen konkreten Ansatz zur Umsetzung der begehrten Regelung“, führte Marwein aus. Tierschutzrechtliche Regelungen sind nur auf Bundesebene möglich. Obwohl etwa der Igel als besonders geschützte Art unter die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz falle, lasse sich nach Auffassung des Umweltministeriums daraus kein generelles, flächendeckendes Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern ableiten. Berichterstatter Christian Gehring, der selbst „Igelvater“ ist, hat Marwein zufolge betont, dass es ein wichtiges Anliegen sei, dieser Problematik mehr Nachdruck zu verleihen. Angedacht seien technische Lösungen an den Geräten – ein Thema der Marktüberwachung – oder die Sensibilisierung der Kommunen, die evtl. Nachtmähverbote in ihren Polizeiverordnungen verankern könnten. „Überdies ist es sehr wichtig, dass wir die Menschen auf die Problematik des nächtlichen Einsatzes von Mährobotern hinweisen“, betonte der Ausschussvorsitzende.