Minister Hermann verteidigt Eingliederung der Mobilitätszentrale 

Stuttgart. Die geplante Eingliederung der Mobilitätszentrale Baden-Württemberg in das Verkehrsministerium ist in der Sitzung des Verkehrsausschusses am Mittwoch, 15. Dezember 2021, auf Kritik der Opposition gestoßen. Wie der Ausschussvorsitzende Rüdiger Klos (AfD) berichtete, bezweifelten SPD, FDP/DVP und AfD angesichts von geplanten Stellenanhebungen die Kostenneutralität des Vorhabens.  

Die Mobilitätszentrale Baden-Württemberg ist bisher beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelt. Sie ging jüngst aus der Landesstelle für Straßentechnik (vormals Abteilung 9 des PR Tübingen) hervor. Die Umstrukturierung ergab sich aus der Änderung des Straßengesetzes zum 1. Januar 2021, die der Überführung der Autobahnaufgaben aus der Auftragsverwaltung in die bundeseigene Verwaltung Rechnung trug. 

Nach Angaben des Ausschussvorsitzendes Klos verteidigte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) die Neuordnung der Aufgaben der Straßenbauverwaltung, für die die Bildung der Mobilitätszentrale und deren Eingliederung in das Ministerium stehe. Die Digitalisierung ermögliche eine bessere Steuerung von Mobilität über die verschiedenen Verkehrsträger hinweg. Es sei unabdingbar, diese Aufgabe beim Verkehrsministerium anzusiedeln. Die Fraktionen von Grünen und CDU bekräftigten dies, wie der Ausschussvorsitzende erklärte.

Hermann verwies laut Klos darauf, dass bereits die Vorläuferin der Mobilitätszentrale ihren Sitz in Stuttgart hatte. Für die meisten Mitarbeiter bedeute die Eingliederung ins Ministerium demnach keinen Umzug. Im Vorfeld hatte es wiederholt geheißen, viele Mitarbeiter stünden nun vor einem Umzug nach Stuttgart. 

Mit Blick auf die von der Opposition kritisierten Stellenanhebungen erklärte der Minister, in Ministerien werde nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nun einmal höher besoldet als in untergeordneten Behörden. Insgesamt würden deshalb sieben Stellen angehoben. Dies sei durch Umschichtungen in der Verwaltung gegenfinanziert, weshalb das Gesetz insgesamt kostenneutral sei. 

Die Opposition habe sich davon nicht überzeugen lassen, berichtete Klos. So habe die FDP/DVP kritisiert, Minister Hermann fahre „den Beamtenapparat hoch“. Die AfD habe argumentiert, wer Kostenneutralität wolle, dürfe Stellen nicht pauschal anheben. Die AfD habe zudem grundsätzlich bestritten, dass die Eingliederung der Mobilitätszentrale sich positiv auf die Zusammenarbeit in der Verkehrsverwaltung auswirke.