Mit islamischem Religionsunterricht in der Grundschule kann vorerst noch nicht begonnen werden
Stuttgart. „Die Einführung islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache an den Grundschulen des Landes ist auf einem steinigen Weg“ so der Vorsitzende des Schulausschusses des Landtags, der SPD-Abgeordnete Peter Wintruff. Nach Angaben der Landtagspressestelle wird seit zwei Jahren mit vier antragstellenden islamischen Religionsgemeinschaften - zusammengefasst in der Steuerungsgruppe – versucht, einen gemeinsamen Lehrplan für Grundschulen der Klassen 1 bis 4 zu erstellen. Auf der Grundlage einer Anhörung im baden-württembergischen Landtag im Mai dieses Jahres erarbeitet das Kultusministerium federführend mit den Mitgliedern der Steuerungsgruppe die erforderlichen Kriterien für die Einführung von islamischem Religionsunterricht an öffentlichen Grundschulen. Dieser Dialog war und ist weiterhin von einem ernsthaften und konstruktiven Bemühen aller Beteiligten gekennzeichnet, gemeinsam verantwortete Konzepte vorzulegen. „Hoffnungen auf eine kurzfristige modellhafte Einführung des islamischen Religionsunterrichts haben sich jedoch nach neu hinzugekommenen Problemen innerhalb der Steuerungsgruppe zerschlagen“, so Wintruff. Klargestellt wurde dabei im Schulausschuss nochmals, dass die staatliche Seite, hier vertreten durch das Kultusministerium, unter Wahrung der Neutralitätspflicht nur Maßstäbe für pädagogische und organisatorische Maßnahmen bestimmen kann. Darüber hinaus wird sie jedoch Hinweise für die notwendige Selbstorganisation der muslimischen Antragsteller und ihrer Religionsgemeinschaften geben. Entscheidend bleibt jedoch, dass sowohl die künftigen Lehrpläne, als auch die Lehrkräfte, die einen solchen Unterricht erteilen werden, religiös-inhaltlich von einer klaren Bekenntnisrichtung autorisiert sein müssen. Einigkeit herrschte im Schulausschuss darüber, dass das laufende Verfahren mit der Zielsetzung der Einführung eines echten islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache weiter fortgeführt werden soll. Auf Antrag der SPD und mit Zustimmung aller Fraktionen wird die Landesregierung in jährlichen Abständen oder aus aktuellem Anlass den Schulausschuss über die weiteren Ergebnisse unterrichten.