Nach kontroverser Debatte: Innenausschuss stimmt Wahlrechtsänderung zu
Stuttgart. Dem Gesetzentwurf von CDU und FDP/DVP, wonach das Kreistagswahlrecht so geändert werden soll, dass Mehrfachbewerbungen möglich sind, hat der Innenausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 9. Juli 2003, mehrheitlich zugestimmt. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der SPD-Abgeordnete Max Nagel, am Mittwoch mitteilte, stimmten die Abgeordneten seiner Fraktion sowie der Vertreter der GRÜNEN geschlossen gegen den Entwurf. Die zweite Beratung und damit endgültige Entscheidung über die Gesetzesänderung wird in der Plenarsitzung am 17. Juli 2003 erfolgen. Im Einzelnen sieht die Gesetzesänderung vor, dass Bewerber für den Kreistag - wie bei Landtagswahlen - in zwei Wahlkreisen kandidieren dürfen. Bislang ist dies nur zulässig in dem Wahlkreis, in dem ein Bewerber wohnt. Die Kandidatur in zwei Wahlkreisen soll aber nur für dieselbe Partei oder Wählervereinigung möglich sein. Liegen beim Bewerber in beiden Wahlkreisen die Voraussetzungen für eine Sitzzuteilung vor, erhält er ein Mandat in dem Wahlkreis, in dem er die höhere Stimmenzahl erreicht hat. Profitieren von dieser neuen Regelung sollen nach den Vorstellungen ihrer Urheber insbesondere die kleinen Parteien. Vertreter der Koalition wiesen in der Ausschusssitzung darauf hin, dass gegen den Entwurf keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden und bekräftigten ihre in der ersten Lesung am 26. Juni 2003 vorgebrachten Argumente für die Änderung. Nagel indes wiederholte seine Einwände gegen den Gesetzentwurf, dass nämlich die angestrebte Regelung nicht dem Wähler diene, sondern ausschließlich einer Partei Wahlvorteile bringe. Wahlmüdigkeit und Wahlverdrossenheit seien zu befürchten. Im Übrigen verwies der Ausschussvorsitzende auf die seit zwei Tagen vorliegenden Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, die den Gesetzentwurf einhellig abgelehnt hatten. Unter anderem kritisieren die Verbände, dass die vorgesehene Änderung des Kreiswahlrechts eine Hinwendung zur Listenwahl und damit eine Schwächung der Persönlichkeitswahl bedeute. Nach Aussagen Nagels wird der Gesetzentwurf bei der zweiten Lesung in der Plenarsitzung am 17. Juli 2003 noch einmal ausführlich und kontrovers debattiert.