Nach mündlicher Verhandlung:
Wahlprüfungsausschuss des Landtags weist Einspruch von SPD-Bewerbern aus rechtlichen Gründen zurück Stuttgart. Den gemeinsam von acht Wahlbewerbern der SPD, die bei der Landtagswahl kein Mandat erringen konnten, und 18 weiteren Bürgern eingelegten Einspruch gegen die Landtagswahl vom 26. März 2006 hat der Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 18. Oktober 2006, aus rechtlichen Gründen zurückgewiesen. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, fiel diese Entscheidung des 8-köpfigen Gremiums in nichtöffentlicher Sitzung gegen die Stimmen der beiden SPD-Abgeordneten. Zuvor hatten die Einspruchsführer und ihr Bevollmächtigter, Rechtsanwalt Frieder Birzele, in einer mündlichen Verhandlung Gelegenheit gehabt, die Begründung ihres Wahleinspruchs öffentlich vorzutragen. In der öffentlichen Sitzung des Wahlprüfungsausschusses war Birzele noch einmal auf den Hauptkritikpunkt des Einspruchs eingegangen, nämlich die großen Unterschiede zwischen kleinen und großen Wahlkreisen. Diese Unterschiede, so Birzele, verstießen sowohl gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen als auch gegen das Gebot der Chancengleichheit der Wahlbewerber. Verfassungswidrig sei nach Ansicht der Einsprecher auch das System der Ermittlung der Überhang- und Ausgleichsmandate (Verhältnis von 70 Erstmandaten zu 50 Zweitmandaten, Berechnung auf Regierungsbezirksebene, d’Hondtsches Berechnungsverfahren). Der Ausschussvorsitzende Klaus Herrmann indes verwies auf das Landeswahlprüfungsgesetz, wonach der Wahlprüfungsausschuss keine Prüfungsbefugnis hinsichtlich des Landtagswahlgesetzes besitze. ”Im Wahlprüfungsverfahren durch den Landtag kann die Verfassungsmäßigkeit und Rechtsgültigkeit des Wahlgesetzes nicht nachgeprüft werden”, erklärte Klaus Herrmann. Gesetzliche Regelungen, die vom Parlament beschlossen worden seien, könnten vom Wahlprüfungsausschuss nicht auf deren Verfassungsmäßigkeit hin kontrolliert werden. Dies obliege allein dem Staatsgerichtshof. Neun der insgesamt zehn anhängigen Einsprüche gegen die Landtagswahl hatte der Wahlprüfungsausschuss bereits auf seiner Sitzung am 27. September 2006 zurückgewiesen. Mit der Verhandlung und Beschlussfassung über den zehnten Einspruch ist die Arbeit des Wahlprüfungsausschusses beendet. „Damit hat der Ausschuss außerordentlich zeitnah über die Einsprüche gegen die Landtagswahl entschieden“, betonte Klaus Herrmann. Über die Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses zu allen zehn Einsprüchen wird nun das Landtagsplenum in seinen Sitzungen am 8. oder 9. November 2006 befinden. “Im Fall der SPD-Bewerber ist nach der Entscheidung des Landtags der Klageweg zum Staatsgerichtshof eröffnet”, sagte der Ausschussvorsitzende abschließend.