Neues Bundesprogramm könnte Fortbestand der Mehrgenerationenhäuser im Land sichern

Stuttgart. In Baden-Württemberg gibt es 48 Mehrgenerationenhäuser in nahezu allen Stadt- und Landkreisen. Diese offenen Tagestreffpunkte, in denen sich Jung und Alt begegnen und gegenseitig helfen, werden durch Bundesmittel gefördert. Mit der Frage, wie der Fortbestand solcher Häuser nach dem Auslaufen dieser Mittel gesichert werden kann, hat sich der Sozialausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 20. Januar 2011, anlässlich eines entsprechenden Antrags der SPD-Fraktion befasst. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, arbeitet die Bundesregierung derzeit an einem Folgeprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden bieten die Mehrgenerationenhäuser vielfältige Dienstleistungen an. Dazu gehörten beispielsweise Kinderbetreuung, PC-Kurse für Senioren, Essensangebote für Menschen jeden Alters sowie Hol- oder Bringdienste für Ältere. Die Arbeit dieser Einrichtungen werde in großem Maße von ehrenamtlichem Engagement getragen. Die Häuser leisteten einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und förderten das Miteinander der Generationen.
Alle Mehrgenerationenhäuser, die für die Dauer von fünf Jahren Bundesmittel erhalten, sind laut Lösch aus einer Vielzahl konkurrierender Bewerbungen ausgewählt worden. Sie müssten strenge Fördervoraussetzungen erfüllen, die nach zwei und vier Jahren überprüft würden. Bei 18 Häusern im Land laufe die Förderung Ende September bzw. Ende Dezember 2011 aus, weitere 15 würden bis Ende Dezember 2012 unterstützt. Wie die Ausschussvorsitzende ausführte, hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder im November 2010 die Bundesregierung – auf Antrag Baden-Württembergs, Bayerns und Sachsens – einstimmig dazu aufgefordert, die Förderung zumindest für jene Einrichtungen zu verlängern, denen keine tragfähige Anschlussfinanzierung gelingt. Das zuständige Bundesministerium erarbeite momentan ein Folgeprogramm für Mehrgenerationenhäuser und wolle die Länder am 25. Januar 2011 über die genauen Modalitäten informieren, so Lösch abschließend.