Öffentliche Anhörung zum Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche
Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration hat in einer öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 13. Juli 2022, die kommunalen Landesverbände zum Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene angehört. Der Zuschlag, den eine pandemiebedingte Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte flankiert, soll rückwirkend zum 1. Juli gezahlt werden. Zuständig sind die Stadt- und Landkreise als Träger der Sozialhilfe. Einzelheiten regelt ein Gesetzentwurf, den die Fraktionen von Grünen und CDU am Mittwoch in den Landtag eingebracht haben. Er überträgt die Bundesregelung aufs Land.
Der Sofortzuschlag geht zurück auf ein Gesetz der rot-grün-gelben Bundesregierung. Ziel ist es, die Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, bis die geplante Kindergrundsicherung umgesetzt ist. Die Bundesregierung hatte den „Gesetzentwurf zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ im März auf den Weg gebracht. Kurz darauf stimmten Bundestag und Bundesrat zu. Für Sofortzuschlag und Einmalzahlung müssen die Kommunen in Baden-Württemberg im laufenden Jahr voraussichtlich rund 391.000 Euro aufwenden. Im kommenden Jahren sollen es rund 783.000 Euro sein.
Die Vertreter von Landkreistag und Städtetag erklärten in der öffentlichen Anhörung vor dem Sozialausschuss, es sei sachgerecht und daher unstrittig, dass die örtlichen Sozialhilfeträger den Sofortzuschlag auszahlen sollen. Nach einer gewissen Zeit sei aber zu prüfen, wie hoch die Aufwendungen für die Kreise und Städte tatsächlich sind. Es gehe nicht nur um die schätzungsweise rund 800.000 Euro für den Sonderzuschlag, vielmehr müsse man auch den Erfüllungsaufwand für die Sozialhilfeträger beziffern und berücksichtigen. Übersteige die Gesamtbelastung den Schwellenwert von zehn Cent pro Einwohner, so müsse das Land nach dem Konnexitätsprinzip die Ausgaben tragen. Die Vertreter von Landkreistag und Städtetag sprachen sich deshalb vor dem Ausschuss dafür aus, im Gesetz eine entsprechende Überprüfung der Gesamtbelastung zum 31.12.2023 vorzusehen.
Wie der Ausschussvorsitzende Florian Wahl (SPD) berichtete, reagierten die Grünen verhalten auf den Vorstoß. Der Sonderzuschlag sei eine vorübergehende Leistung. Er falle weg, wenn die Kindergrundsicherung komme. Die geplante Regelung sei sachgerecht. Bei der CDU dagegen sei der Vorstoß auf Sympathie und bei der Opposition auf Zustimmung gestoßen, erklärte Wahl.
Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) habe daraufhin vor dem Ausschuss dafür geworben, von einer Evaluation im Sinne der Kommunalverbände abzusehen. Man werde die Kreise und Städte nicht im Regen stehen lassen, habe der Minister versichert, so Wahl. Lucha habe allerdings zu bedenken gegeben, dass das Gesetz über den Sonderzuschlag nicht wie geplant in der kommenden Woche vom Landtagsplenum verabschiedet werden könne, wenn man es um eine Evaluation ergänzen müsse, da dies eine neuerliche Abstimmung unter den beteiligten Ministerien erforderlich mache. Ein Inkrafttreten wie geplant zum 1. August mit rückwirkenden Zahlungen zum 1. Juli sei dann nicht möglich. Unter diesem Eindruck habe der Ausschuss sodann dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt, wie Wahl berichtete.