Organisatoren der Querdenken-Bewegung stehen im Fokus des Verfassungsschutzes

Stuttgart. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. Januar 2021, mit der Beobachtung der Querdenken-Bewegung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte, werden derzeit die Stuttgarter Initiative „Querdenken 711“ und deren regionale Ableger beobachtet. Im Fokus stünden hierbei die Organisationsstrukturen der Gruppierung sowie extremistische Personen im Umfeld von Querdenken und bei Veranstaltungen. Die Beobachtung richte sich ausdrücklich nicht auf nicht-extremistische Teilnehmer der Proteste gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. 

Nach Angaben Kleins setzt sich das Organisationsteam aus Personen zusammen, die dem Verfassungsschutz zuvor nicht als extremistische Personen bekannt waren, und aus Reichsbürgern und Selbstverwaltern, die das LfV bereits vor Gründung von Querdenken als extremistisch wahrgenommen hat. Auch einzelne Bezüge zum Rechtsextremismus und zur „QAnon“-Bewegung seien unter den Organisatoren festzustellen. Zudem finde ein Austausch zwischen extremistischen Personen außerhalb der Bewegung und den maßgeblichen Querdenken-Akteuren statt. 

Eine Radikalisierung der Bewegung lasse sich vor allem an der immer stärker ausgeprägten Zusammenarbeit zwischen den Querdenken-Organisatoren und extremistischen Personen feststellen. Zudem habe das LfV auch zunehmend staatsfeindliche Äußerungen der Organisatoren festgestellt. So habe der Fokus von „Querdenken 711“ anfangs insbesondere auf der Aufhebung der staatlichen Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie gelegen. Inzwischen gingen die Forderungen weit darüber hinaus. Beispielsweise werde eine neue Verfassung verlangt, da das Grundgesetz nicht als solche anerkannt werde. Die Ursache für diese Radikalisierung könne nicht abschließend beurteilt werden. Es liege jedoch die Vermutung nahe, dass einzelne Akteure bereits zu Anfangszeiten der Bewegung andere Ziele als die Aufhebung der Corona-Maßnahmen im Blick gehabt hätten, sagte Karl Klein.   

Der Innenausschuss begrüßte daher mehrheitlich die Beobachtung der Bewegung durch den Verfassungsschutz. Im Gremium sei klargestellt worden, dass die Versammlungsfreiheit selbstverständlich respektiert werde und Bürgerinnen und Bürger gegen die Beschränkungen protestieren könnten. Allerdings würden die Demonstrationen zunehmend für Hetze gegen den demokratischen Rechtsstaat genutzt. Es müsse daher auch durch Präventionsangebote dafür gesorgt werden, dass Demonstrationsteilnehmer, die sich gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen stellen, nicht für andere Zwecke instrumentalisiert werden, so der Ausschussvorsitzende.