Petition gegen Hinweisschilder an Pilgerroute „Martinusweg“ kann nicht abgeholfen werden
Stuttgart. Der Petition eines Bürgers, die an Bäumen angebrachten Hinweisschilder mit gelbem Kreuz auf rotem Grund entlang der Pilgerroute Martinusweg im Stuttgarter Rotwildpark zu entfernen, kann nicht abgeholfen werden. Diesen Beschluss fasste der Petitionsausschuss des Landtags nach Angaben seiner Vorsitzenden, der Grünen-Abgeordneten Beate Böhlen, am Mittwoch, 5. November 2014, einstimmig. Damit folgte das Gremium dem Vorschlag des Abgeordneten Dr. Stefan Scheffold (CDU) als Berichterstatter. Dem Begehren des Petenten könne aufgrund der rechtmäßig erteilten Genehmigung, die auch im Hinblick auf einen etwaigen Grundrechtsverstoß verfassungskonform sei, nicht entsprochen werden, berichtete Böhlen.
Böhlen zufolge hatte der Petent vorgetragen, dass die Beschilderung mit religiösen Symbolen insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen der staatlichen Neutralität nicht hätte genehmigt werden dürfen und somit rechtswidrig sei. Die Vorsitzende stellte hierzu fest, dass es sich beim Martinusweg um einen Pilgerweg handle, der mit einer Hauptstrecke und vier Nebenstrecken durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart führe und im Jahr 2011 eröffnet worden sei. Ein Jahr zuvor habe das Bischöfliche Ordinariat Rottenburg die Genehmigung der Wanderzeichen für den Martinusweg beantragt. Diese Genehmigung habe die zuständige untere Forstbehörde Tübingen aber erst erteilt, nachdem alle betroffenen Stadt- und Landkreise, unter anderem auch die Stadt Stuttgart, ordnungsgemäß beteiligt worden seien und ihre Zustimmung gegeben hätten. Somit sei die Genehmigung formell rechtmäßig erfolgt.
Durch die Beschilderung des Martinusweges seien der Petent und etwaige weitere Personen, die sich an den Kennzeichen störten, nicht derart stark in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt, dass ihnen diese nicht zuzumuten wäre, erläuterte Böhlen den Beschluss des Petitionsausschusses. Zu berücksichtigen sei auch die Glaubensfreiheit derjenigen Personen, die diesen Weg gerne gehen wollten. Im Übrigen handle es sich bei dem hier verwendeten christlichen Kreuzzeichen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs um ein Symbol ohne indoktrinierende Wirkung, so die Ausschussvorsitzende abschließend.