Petition gegen Windkraftanlage Ingersheim ohne Erfolg

Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch, 13. Juli 2011, eine Petition zurückgewiesen, die sich gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage auf der Gemarkung Ingersheim im Landkreis Ludwigsburg wendet. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der Grünen-Abgeordnete Werner Wölfle, mit. „Der Petitionsausschuss hat sich mit den Einwendungen der Petenten eingehend auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann“, teilte der Vorsitzende mit. Der Regierung sei jedoch empfohlen worden, ein staatliches Vogel- und Fledermauszugmonitoring einzuführen und für die artenschutzrechtliche Prüfung von Windkraftanlagenstandorten feste Standards zu erarbeiten. Mehrere Petenten aus dem Raum Ingersheim hatten geltend gemacht, die Anlage sei regionalplanerisch, baurechtlich und naturschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig. Besonderes Augenmerk habe der Petitionsausschuss auf den Natur- und Landschaftsschutz, vor allem den Vogelschutz, gelegt, berichtete Wölfle. Die Petenten und auch die Regierung gingen insbesondere von einer möglichen Gefährdung von Fledermäusen, Zugvögeln und des Rotmilans aus. Eine Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Vorhabensbereich vorhandenen Tierarten und ihrer Lebensräume habe ergeben, dass für den Rotmilan der betroffene Bereich des Neckarraums kein besonderes Dichtezentrum sei. Der von der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten empfohlene Abstand zu den Brutplätzen werde eingehalten. Es sei auch davon auszugehen, dass sich die Brutpaare im Hinblick auf Nahrungsflächen nicht überwiegend auf den Bereich der geplanten Windkraftanlage konzentrieren. Auch für die Zugvögel sei dieser Bereich kein Schwerpunktkorridor, weshalb hier kein signifikant höheres Risiko bestehe als anderswo. Hinsichtlich der Fledermäuse sei eine abschließende Beurteilung auf der vorhandenen Datenbasis nicht möglich gewesen. „Deshalb war es wichtig, dass die Genehmigung ein mehrjähriges Fledermausmonitoring vorsieht und einen ausdrücklichen Auflagenvorbehalt enthält“, betonte Wölfle. Der nicht ausgleichbare Eingriff in das Landschaftsbild sei hinnehmbar, weil das öffentliche Interesse an klimaneutraler Energieerzeugung, das hier auf lokal und regional wirkende Vorhaben durchschlage, den Belangen der Landschaftspflege vorzuziehen sei. Es sei jedoch eine Ersatzzahlung festgesetzt worden. „Das baurechtliche Rücksichtnahmegebot ist ebenfalls beachtet worden“, so der Vorsitzende weiter. Die Windkraftanlage halte mit 700 Metern mindestens den vierfachen Abstand ihrer Gesamthöhe zur nächstgelegenen Wohnbebauung ein. Damit sei eine optisch erdrückende oder bedrängende Wirkung ausgeschlossen. „Die Windkraftanlage schließt auch Erweiterungsmöglichkeiten der benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe nicht aus“, stellte Wölfle klar. Was die Lärmimmissionen angehe, so habe eine Lärmprognose ergeben, dass an den Gebäuden der maßgeblichen Immissionsorte keine Reflexionen auftreten werden. Wölfle wies darauf hin, dass die Genehmigung konkrete Richtwerte vorgebe, deren Einhaltung später nachzuweisen sei. Ferner werde der Schattenwurf der Anlage durch den verpflichtenden Einbau einer Abschaltautomatik begrenzt; das nächtliche Leuchtfeuer sei nicht auf die maßgeblichen Immissionsorte ausgerichtet.
Der Anlagenstandort entspreche auch der Zielsetzung des Regionalplans. Zwar befinde sich die Anlage im Randbereich eines Vorranggebiets. Diese würden jedoch nicht parzellenscharf ausgewiesen, sodass im Randbereich regelmäßig ein Ausformungsspielraum bestehe, der hier in zulässiger Weise ausgeschöpft worden sei, so Wölfle abschließend.