Petition zum ehemaligen Kurhaus Hundseck ohne Erfolg

Stuttgart. Über eine Petition gegen den Teilabriss des ehemaligen Kurhauses Hundseck (Kreis Rastatt) hat der Petitionsausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 13. Juli 2017, einen Beschluss gefasst. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, mitteilte, sei kein Verstoß gegen Vorschriften festzustellen gewesen. „Zwar bietet das Verfahren durchaus Anlass für eine kritische Bewertung des Verwaltungshandelns, ein rechtliches Fehlverhalten liegt jedoch nicht vor“, so Böhlen nach eingehender Prüfung der Akten. Der Petition habe aus diesem Grund nicht abgeholfen werden können. Der Ausschuss verweise die Petenten aber auf den Rechtsweg.

Das Kurhaus steht seit Jahrzehnten leer. Aufgrund von Schäden durch Unwetter sah sich die zuständige Behörde letztlich veranlasst, aus Sicherheitsgründen den Abriss des Gebäudes anzuordnen. Auf Grundlage eines Gutachtens wurde die notwendige, sogenannte Ersatzvornahme nur für einen Teil des Gebäudes angeordnet und durchgeführt.

Die Petenten bestreiten, dass das Gebäude einsturzgefährdet gewesen sei. Sie monieren zudem, dass entgegen dem Gutachten das Erdgeschoss mit abgerissen und bei den Arbeiten die Kellerdecke eingedrückt worden sei. Schließlich rügen sie verschiedene nach ihrer Auffassung bestehende Verfahrensmängel.

Die Prüfung hat ergeben, dass die Kritikpunkte der Petenten nicht durchgreifen. Für die Beurteilung der Standfestigkeit durfte sich die Behörde auf die Begutachtung durch mehrere Fachleute verlassen. Erdgeschoss und Kellerdecke seien bei dem Teilabriss so in Mitleidenschaft gezogen worden, dass das Erdgeschoss nicht erhalten werden und die weiteren Schäden nicht vermieden werden konnten. Bezüglich des Verfahrens sei kein Verstoß gegen Vorschriften festzustellen gewesen. „Deshalb konnte der Petition nicht abgeholfen werden“, so die Ausschussvorsitzende. Der Ausschuss habe die Petenten aber ausdrücklich auf den Rechtsweg verwiesen.