Petitionsausschuss befasst sich mit einer Eingabe zur Änderung des Polizeigesetzes

Stuttgart. Soll das Polizeigesetz Baden-Württemberg so erweitert werden, dass die Ortspolizeibehörden den Konsum und die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke lokal und temporär einschränken können? Mit einer Eingabe zu dieser Frage hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 28. Januar 2021, befasst. Das hat die Vorsitzende des Gremiums, Petra Krebs (Grüne), mitgeteilt.

„Leichtsinn und Gewaltbereitschaft nehmen unter Alkoholkonsum zu“, so die Vorsitzende. Der Petent hat die Ausschreitungen in Stuttgart in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 zum Anlass genommen anzuregen, den § 10a Polizeigesetz BW so anzupassen, dass die Ortspolizeibehörden abweichend und ergänzend zu Absatz 1 durch Polizeiverordnung an öffentlich zugänglichen Orten außerhalb von Gebäuden und Außenbewirtschaftungsflächen anlasslos untersagen können, alkoholische Getränke zu konsumieren oder zum Konsum im Geltungsbereich des Verbots mitzuführen.

Das zuständige Innenministerium habe Stellung genommen, so Petra Krebs. Demnach sei Ziel der Regelung in § 10a, alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten an besonders belasteten Örtlichkeiten zu verhindern. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Regelung keine flächendeckenden Alkoholverbotszonen ermögliche, sondern dazu diene, die Örtlichkeiten zu entschärfen, die mit anderen polizeilichen Maßnahmen nicht befriedigend in den Griff zu bekommen sind. Durch polizeiliche Erkenntnisse müsse belegt werden, dass sich bestimmte Flächen durch Häufigkeit alkoholbedingter Straftaten deutlich von anderen Flächen abheben. Ob im Einzelfall ein örtlicher Brennpunkt vorliege, sei anhand einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen, etwa der absoluten Zahl der alkoholbedingten Straftaten oder der Anzahl der regelmäßig anwesenden Personen. Überdies habe eine vom Innenministerium durchgeführte Umfrage bei den Kommunen aus dem Jahr 2019 ergeben, dass die bisher vorhandene Ermächtigungsgrundlage ausreichend sei. Sie sei überwiegend positiv bewertet worden. „Der Petitionsausschuss hat beschlossen, das Material an die Regierung zu überweisen“, sagte Petra Krebs abschließend.