Petitionsausschuss erhebt keine Einwände gegen Beseitigung der Mannheimer Blutbuche

Stuttgart/Mannheim. Nur zwei Tage nach einem Ortstermin in Mannheim-Lindenhof hat sich sich der Petitionsausschuss des Landtags am Mittwoch, 14. Februar 2001, in seiner letzten Sitzung der laufenden Wahlperiode mit der als Naturdenkmal geschützten Mann-heimer Blutbuche befasst. Wie der Ausschussvorsitzende, der FDP-Abgeordnete Ewald Veigel, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, erhob der Petitionsausschuss gegen die Absicht, den Schutzstatus der Blutbuche als Naturdenkmal aufzuheben, keine Einwendungen. Damit könne, so Veigel, der Grundstückseigentümer nach Abschluss des Verfahrens die Blutbuche fällen und die Bebauung des Areals in der vorgesehenen Art rea-lisieren. Wie der Vorsitzende weiter mitteilte, billigte der Petitionsausschuss mit seinem mehrheit-lich gefassten Beschluss die Abwägungsentscheidung der Stadt Mannheim als unterer Naturschutzbehörde. Nach deren Vorstellungen müssten den Belangen der Stadtentwick-lung in diesem besonderen Fall Vorrang vor ökologischen Belangen eingeräumt werden. Diese Ermessensentscheidung habe auch das Ministerium Ländlicher Raum für vertretbar gehalten, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.