Petitionsausschuss lehnt Geschicklichkeitsparcours für Geländewagen in Stühlingen ab
Stuttgart/Stühlingen. Der Petitionsausschuss des Landtags hat sich auf seiner Sitzung am 15. Januar 2003 gegen den Bau eines Geschicklichkeitsparcours für Geländewagen in Stühlingen, Landkreis Waldshut, ausgesprochen. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, war für diese Entscheidung ein Bündel von rechtlichen Überlegungen ausschlaggebend. Entgegen der Auffassung des Landratsamtes Waldshut, das im Jahre 2001 im Einvernehmen mit der Stadt Stühlingen einen positiven Bauvorbescheid erteilt habe, sei das Vorhaben nicht genehmigungsfähig. Bauplanungsrechtliche und naturschutzrechtliche Gründe sprächen dagegen. Das Vorhaben führe zu umfangreichen Geländeveränderungen, zu Bodenverdichtungen und während der Nutzung zu Lärmemissionen. Außerdem werde die Eigenart der Landschaft und deren Erholungswert beeinträchtigt. Für das gewerbliche Vorhaben bestehe auch kein öffentliches Interesse, das eine weitreichende Beeinträchtigung der öffentlichen Belange rechtfertigen könnte. Die Geschicklichkeitsfahrstrecke stehe zudem auch nicht im Einklang mit den Vorschriften über den Naturpark „Südschwarzwald“. Das Wirtschaftsministerium wird nach der Zustimmung des Landtagsplenums das Regierungspräsidium Freiburg anweisen, den Bauvorbescheid zurückzunehmen und die Strecke endgültig abzulehnen, so Döpper abschließend.