Petitionsausschuss regt Verschärfung

Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch, 24. September 2008, anlässlich mehrerer Petitionen gegen die Erweiterung des Rheinhafen-Dampfkraftwerks in Karlsruhe mehrheitlich eine Verschärfung des Bundesimmissionsschutzgesetzes angeregt. Im Übrigen konnte den Petitionen nicht abgeholfen werden. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. „Der Petitionsausschuss war der Meinung, dass die gesetzliche Regelung, nach der jeder Kraftwerksblock isoliert zu betrachten ist, nicht geeignet ist, die Auswirkungen der Gesamtanlage zu berücksichtigen“, so der Vorsitzende. Für eine Änderung sei jedoch der Bundesgesetzgeber zuständig. Daher habe man dem Landtagsplenum empfohlen, die Petitionen im Hinblick auf eine Bundesratsinitiative der Landesregierung als Material zu überwiesen. „Nach jetziger Rechtslage hat der Betreiber jedoch alle Vorgaben eingehalten, insbesondere die immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte“, sagte Döpper weiter. Damit musste die Genehmigung erteilt werden; ein Ermessensspielraum der Behörden habe nicht bestanden. Hauptkritikpunkt der Petitionen waren die durch die Erweiterung zu erwartenden zusätzlichen Emissionen und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner. Die an repräsentativen Messstellen gewonnenen Ergebnisse lieferten keine verlässlichen Aussagen über die Belastung an neuralgischen Punkten. Deutlich kritisiert wurde auch der Einsatz von Kohle als Energieträger „von gestern“, dessen Gesamtklimabilanz angesichts des weltweiten Klimawandels bedenklich sei. Weiter sei ein neuer Kraftwerksblock energiewirtschaftlich nicht notwendig. Die als Abfallprodukt ebenfalls gewonnene Fernwärme werde nicht benötigt und möglicherweise auch nicht abgenommen. Die rechtliche Prüfung hat nach den Worten Döppers ergeben, dass die maßgeblichen gesetzlichen Grenzwerte, insbesondere nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft, eingehalten bzw. deutlich unterschritten seien. Dies gelte auch für die von den Petenten genannten neuralgischen Punkte. Auch den Vorgaben für die Energieeffizienz der Anlage werde entsprochen. Für die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen hätten einerseits zahlreiche Auflagen der Genehmigungsbehörde, andererseits aber auch freiwillige Maßnahmen des Betreibers gesorgt. Für eine etwaige Änderung der gesetzlichen Vorgaben wäre der Bund zuständig, weshalb man in dieser Hinsicht auch an die Landesregierung herantrete, die eine Bundesratsinitiative anstoßen könne. Die Beurteilung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit eines weiteren Kraftwerksblocks sei hingegen allein Sache des Betreibers. Gleiches gelte für die Entscheidung für Kohle als Energieträger. Eine Überprüfung stehe dem Petitionsausschuss in dieser Hinsicht nicht zu. Eine Kommission des Petitionsausschusses hatte sich vor Ort ein umfassendes Bild über die Lage gemacht, alle Beteiligten ausführlich zu Wort kommen lassen und die Angelegenheit eingehend erörtert. „Ich verstehe die Sorgen der Petenten um ihre Gesundheit“, so Döpper weiter. „Die Rechtslage ist jedoch eindeutig; hieran ist auch der Petitionsausschuss gebunden. Ich hoffe aber, dass unsere Anregung, auf eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben hinzuwirken, von der Landesregierung positiv aufgenommen wird.“