Positive Reaktion im Stuttgarter Landtag auf Stärkung der Parlamente
Straub: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu EU-Reformvertrag ist wegweisend Stuttgart. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag vom heutigen Dienstag, 30. Juni 2009, hat Landtagspräsident Peter Straub (CDU) als wegweisend bezeichnet. Straub sagte am Dienstag in Stuttgart, dieser Entscheidung komme in zweifacher Hinsicht eine besondere Bedeutung zu: Zum einen werde der Weg für die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags, der die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union sichere, frei gemacht. Zum anderen würden durch das Karlsruher Urteil die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten der nationalen Parlamente in EU-Angelegenheiten eindeutig gestärkt. „Wenn die Rechte der nationalen Parlamente im Zusammenhang mit der EU gestärkt werden, heißt dies aber auch, dass die Landtage an diesem Zugewinn parlamentarischer Mitwirkungsmöglichkeiten teilhaben müssen“, betonte Straub. Wie der Präsident weiter ausführte, habe das Gericht die für die innerstaatliche Demokratie besonders sensiblen Politikfelder hervorgehoben. Gerade in Bereichen wie Bildung, Kultur und Medien, die in die Zuständigkeit der Länder fielen, müssten – so das Gericht – die wesentlichen Entscheidungen weiterhin vom Landesgesetzgeber und nicht von der EU getroffen werden. Auf diesem Gebiet seien die Aktivitäten der Europäischen Union besonders aufmerksam zu beobachten. Diese Wächterfunktion übernehme insbesondere der Europaausschuss des Landtags, erklärte Straub abschließend.