Präsidentin Muhterem Aras: EU-Krisenmanagement muss Grenzschließungen vermeiden

Stuttgart/Brüssel. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hat sich in der Sitzung der Wirtschaftsfachkommission ECON des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) dafür eingesetzt, dem EU-Notfallinstrument für den Binnenmarkt bei zukünftigen Krisen partiellen Vorrang vor dem Schengener Grenzkodex zu geben. Diese Forderung floss in die Stellungnahme zum Notfallinstrument für den Binnenmarkt ein, die das Gremium auf Grundlage einer Berichterstattung der Landtagspräsidentin am Mittwoch, 7. Dezember 2022, einstimmig verabschiedet hat. „In zukünftigen Krisen braucht es europäische Regelungen, die die Lebenswirklichkeit der Menschen und Unternehmen in den Regionen, Städten und Gemeinden widerspiegelt und Grenzschließungen vermeidet“, betonte Muhterem Aras, die als Mitglied des Ausschusses zuständige Berichterstatterin ist.

Mit dem Ziel, aus der Covid-19 Pandemie durch eine bessere Krisenkoordination und einen festen Maßnahmenkatalog Lehren zu ziehen, hat die Europäische Kommission am 19. September ihren Verordnungsentwurf zur Schaffung eines Notfallinstruments für den Binnenmarkt vorgelegt. Das Instrument soll das Funktionieren des Binnenmarkts durch die Aufrechterhaltung der EU-Grundfreiheiten in Krisenzeiten gewährleisten. In diesem Rahmen soll eine neue Beratungsgruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten eingesetzt werden, die anhand eines Ampelsystems Informationen bündeln und Entscheidungen treffen sollen. 

Die Stellungnahme der Wirtschaftskommission folgte dem von Aras vorgelegten Bericht und damit den beiden formulierten Kernanliegen: erstens die bessere Einbeziehung der lokalen und regionalen Ebene und zweitens die Sicherstellung der Freizügigkeit und der offenen Binnengrenzen durch Kohärenz mit anderen EU-Regelungen. 

Damit nahm die Landtagspräsidentin Bezug darauf, dass mit dem Kommissionsvorschlag Mitgliedstaaten etwa auch in Gesundheitskrisen weiterhin kurzfristige und unilaterale Grenzkontrollen einführen könnten, was sie kritisch sieht: „In der Covid-19 Pandemie kam es an den baden-württembergischen Grenzen zu Frankreich und zur Schweiz zu Grenzschließungen und Behinderungen. In Folge wurden Familien getrennt, Menschen am Erreichen Ihres Arbeitsplatzes gehindert und der freie Dienstleistungs- und Warenverkehr behindert. Das gilt es zukünftig zu vermeiden!“ 

Der Beschluss der ECON-Fachkommission bildet nun die Grundlage der Stellungnahme, den der Europäische Ausschuss der Regionen in seiner nächsten Plenarsitzung am 8. und 9. Februar 2023 diskutiert und abstimmt. Im Anschluss wird die Stellungnahme zur Berücksichtigung durch die EU-Legislative an das Europäische Parlament und den Rat der EU gegeben. Beide Institutionen erstellen Berichte, die die Grundlage für weitere Verhandlungen zwischen Parlament und Rat und für die Annahme der Verordnung bilden.