Rechtsgutachten über Bildung einer weiteren Landtagsfraktion liegt vor – jetzt folgen Beratungen
Stuttgart. Zur Klärung der Frage, ob aus rechtlicher Sicht die Bildung einer weiteren Landtagsfraktion von Mitgliedern der Partei AfD zulässig ist, hatte der Landtag von Baden-Württemberg vor knapp zwei Wochen in Absprache mit sämtlichen Fraktionen drei renommierte Verfassungsrechtler mit der Erstellung eines gemeinsamen Gutachtens beauftragt. Wie Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) am Montag, 25. Juli 2016, mitteilte, liegt dieses Gutachten nun vor. Mit dem Fazit dieser Expertise und den Konsequenzen, die sich daraus unter Umständen ergeben, werden sich laut Aras zunächst die Landtagsverwaltung und die Fraktionen, denen es umgehend weitergeleitet wurde, und am morgigen Dienstagabend das Präsidium des Landtags ausführlich befassen. „Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich mich vorher zum Inhalt und zu den Schlussfolgerungen nicht äußern kann. Ziel ist es, in der Sitzung gemeinsam mit den Fraktionen eine rechtssichere Lösung zu erreichen“, erklärte Aras. Über das Ergebnis der nichtöffentlichen Beratungen und über Einzelheiten des Gutachtens werde die Öffentlichkeit sobald als möglich unterrichtet.