Regierungsmehrheit setzt dauerhafte Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze der L-Bank durch

Stuttgart. Mit der vom Wirtschaftsministerium zum 1. Juli angestrebten Neukonzeption für Landesbürgschaften hat sich der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in seiner Sitzung am Mittwoch, 29. Juni 2022, befasst. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP) stimmte das Gremium der Neuregelung, die eine dauerhaft höhere Bürgschaftsobergrenze ohne Zustimmung des Landtags vorsieht, mit den Stimmen von Grünen und CDU zu. Die Opposition habe abgelehnt. Ein weiteres Thema im Ausschuss waren laut Dr. Schweickert unter anderem die Auswirkungen des boomenden Versandhandels auf Stadtlogistik und Einzelhandel.  

Die Bürgschaftspläne erläuterte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) vor dem Ausschuss, wie der Vorsitzende Dr. Schweickert berichtete. Die Ministerin habe erklärt, dass die Obergrenze für Bürgschaftsübernahmen der L-Bank auf 15 Millionen Euro ausgeweitet werden solle. Dies ermögliche schnellere Entscheidungen. Bislang galt eine reguläre Obergrenze von fünf Millionen Euro, die aufgrund der Corona-Pandemie befristet auf 20 Millionen Euro angehoben worden war. Zugleich solle die Rückbürgschaft des Landes gegenüber der L-Bank auf 50 Prozent abgesenkt werden, habe Dr. Hoffmeister-Kraut erklärt. Bisher sind es 100 Prozent.  

Während Grüne und CDU der Ministerin zugestimmt hätten, hätten SPD, FDP/DVP und AfD sich extrem kritisch geäußert, erklärte Dr. Schweickert. Die SPD habe beantragt, die Obergrenze für Bürgschaftsübernahmen der L-Bank nur auf zehn Millionen Euro anzuheben statt auf 15 Millionen Euro und die Rückbürgschaftsquote bei 100 Prozent zu belassen. FDP/DVP und AfD hätten diesen Vorschlag unterstützt. Der SPD-Antrag sei mit den Stimmen der Regierungsmehrheit abgelehnt worden, so der Ausschussvorsitzende.

Die FDP/DVP habe daraufhin beantragt, entgegen den Plänen des Wirtschaftsministeriums auch für Bürgschaften der L-Bank mit einem Volumen von fünf bis 15 Millionen Euro eine Beteiligung des Landtags im Genehmigungsverfahren sicherzustellen – und damit nicht erst für reine Landesbürgschaften ab einer Mindesthöhe von 15 Millionen Euro. Es sei nicht hinnehmbar, dass Bürgschaften in der Größenordnung von fünf bis 15 Millionen Euro künftig keiner parlamentarischen Kontrolle durch den Wirtschaftsausschuss mehr unterliegen sollten, hätten die Liberalen argumentiert, so Dr. Schweickert. Der Ausschussvorsitzende erinnerte in diesem Zuge schließlich noch einmal daran, dass er selbst bereits in der Vergangenheit mehrere Vorschläge zu einer möglichen Beteiligung des Parlaments gemacht hatte, auf die das Ministerium aber bisher nicht eingegangen sei. Schließlich sei jedoch auch der Antrag der FDP/DVP mit den Stimmen von Grünen und CDU abgelehnt worden. 

Letztendlich sei der Vorschlag des Ministeriums nach intensiven Diskussionen und Debatten in mehreren Ausschusssitzungen sowie auch im Rahmen einer aktuellen Debatte im Plenum des Landtags mit Hilfe der Regierungsmehrheit gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen durchgesetzt worden.

Ein weiteres Thema im Ausschuss waren auf Initiative der FDP/DVP die Auswirkungen des boomenden Versandhandels auf Stadtlogistik und Einzelhandel. Die Liberalen hatten dazu einen umfangreichen Fragenkatalog an das Wirtschaftsministerium gerichtet. Aus den Antworten geht hervor, dass 2020 in Deutschland 4,05 Milliarden Kurier-, Express- und Paketsendungen verschickt wurden, 10,5 Prozent mehr als 2019. Angesichts dieser Zahlen bekundeten nach Angaben von Dr. Schweickert Vertreter aller Fraktionen Sympathie für eine Kostenpflicht von Retouren im Online-Versandhandel. Dies könne beispielsweise das Verkehrsaufkommen durch Lieferfahrzeuge gerade in Ballungsräumen reduzieren. 

Vertreter ebenfalls aller Fraktionen äußerten nach Angaben des Ausschussvorsitzenden zudem die Sorge, dass stationäre Einzelhändler in den Innenstädten durch den boomenden Versandhandel zunehmend in Bedrängnis geraten. Insofern komme der Wettbewerbsgleichheit zwischen „Onlinehandel“ und „Offlinehandel“ eine entscheidende Rolle zu. Diese herzustellen sei Aufgabe des Gesetzgebers.

Weitere Themen waren laut Dr. Schweickert unter anderem Start-up-Finanzierungen, die berufliche Weiterbildung und die Förderung der elektronischen Spieleindustrie im Land.