Sicherheitslage für den Landtag wird überprüft
Stuttgart. Aus gegebenem Anlass lässt die Landtagsverwaltung derzeit in enger Abstimmung mit den für die Sicherheit im Parlament zuständigen Behörden die Sicherheitslage für den Landtag nochmals überprüfen.
Im Fokus stehen bei dieser Überprüfung auch die Zugangsmöglichkeiten zum Haus des Landtags und zu den umliegenden Funktionsgebäuden.
Landtagspräsidentin Muhterem Aras erklärt dazu: „Der Landtag von Baden-Württemberg ist ein offenes Haus und soll es nach Möglichkeit auch bleiben. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden entsprechend den Empfehlungen der zuständigen Sicherheitsbehörden und in engem Austausch mit den Fraktionen bei Bedarf immer wieder angepasst. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und wird auch aktuell eingehalten. Die Sicherheit aller Menschen, die sich in Gebäuden des Landtags aufhalten oder arbeiten, hat für mich oberste Priorität.“
Die Zugangsmöglichkeiten zum Haus des Landtags bleiben für Abgeordnete und ihre Mitarbeitenden unverändert. Aufgrund eines Beschlusses des Präsidiums werden jedoch Schließberechtigungen angepasst. Der ungehinderte Zutritt mit eigenem Schlüssel ist für Abgeordnete und ihre Mitarbeitenden künftig nur noch zum Haus des Landtags (HdL) sowie zu Funktionsgebäuden möglich, in denen die eigene Fraktion untergebracht ist.
Über die Pforten ist der Zugang für Abgeordnete und ihre Mitarbeitenden weiterhin zu allen Funktionsgebäuden möglich.