Sondersitzung zum etwaigen Erwerb badischer Kulturgüter

Ständiger Ausschuss erklärt mehrheitlich: Untersuchungsausschuss ist rechtlich unzulässig Stuttgart. Der von der SPD beantragte Untersuchungsausschuss zum etwaigen Erwerb badischer Kulturgüter ist rechtlich nicht zulässig. Diese Rechtsauffassung hat der Ständige Ausschuss des Landtags in einer Sondersitzung am heutigen Dienstag, 12. Dezember 2006, mit der Stimmenmehrheit von CDU und FDP/DVP eingenommen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mitteilte, basiert die gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses hauptsächlich auf verfassungsrechtlichen Vorgaben, wonach Untersuchungsausschüsse nur gestattet sind, wenn sich ihr Gegen-stand auf eine so genannte Ex-Post-Kontrolle, also auf eine Überprüfung abgeschlossener Vorgänge bezieht. Diese Voraussetzung sei im vorliegenden Fall nicht erfüllt, so Mack. In der Plenarsitzung am 6. Dezember 2006 hatte die CDU-Fraktion juristische Zweifel an der Zulässigkeit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses vorgebracht. Daraufhin beschloss der Landtag mehrheitlich, diese Angelegenheit an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. „Für die heute im Ständigen Ausschuss nach der Beratung einschlägiger Rechtsgutachten abgegebene Stellungnahme war vor allem ausschlaggebend, dass der in Artikel 35 der Landesverfassung und Artikel 44 des Grundgesetzes festgelegte Normzweck von Untersuchungsausschüssen die nachträgliche Überprüfung von Regierungshandeln betrifft“, erklärte Mack. Die Kontrollkompetenz des Parlaments enthalte nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Regierung einzugreifen. Das bisherige Handeln der Landesregierung habe sich aber auf interne Vorbereitungsprozesse beschränkt. Der Ausschussvorsitzende führte vor allem „die in Rechtsprechung und Literatur herrschende Meinung“ ins Feld, wonach die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraussetzt. Dieser Kernbereich, mit dem die Funktionsfähigkeit von Regierung und Verwaltung sichergestellt werden solle, umfasse einen auch von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich. „Einen solchen Handlungsspielraum muss man der Landesregierung auch im Zusammenhang mit dem Erwerb der badischen Kulturgüter zugestehen“, betonte Mack. Der von der SPD beantragte Ausschuss sei gegenwärtig unzulässig, weil er einen Informationszugriff auf die Vorbereitung von Vergleichsverhandlungen beanspruche, die ausschließlich in der Eigenverantwortlichkeit der Landesregierung stehen. Über die gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses wird der Landtag laut Mack voraussichtlich in der Plenarsitzung am kommenden Donnerstag, 14. Dezember 2006, befinden, und zwar mit einfacher Mehrheit.