Sozialausschuss berät Nutzung des Krankenhausstrukturfonds in Baden-Württemberg
Stuttgart. Ein Antrag der FDP/DVP-Fraktion zur Nutzung des Krankenhausstrukturfonds in Baden-Württemberg war Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Soziales und Integration am Donnerstag, 17. November 2016. Dies hat der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulli Hockenberger, mitgeteilt.
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz sei ein Krankenhausstrukturfonds eingerichtet worden. Wie Ulli Hockenberger ausführte, verwalte das Bundesversicherungsamt die Mittel. Die Länder hätten nicht nur die Aufgabe, die Mittel für die Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung zu stellen, sie hätten zudem dem Bundesversicherungsamt gegenüber die zu fördernden Vorhaben zu benennen. Der Ausschuss habe sich dankbar für die Unterstützung des Bundes gezeigt.
Im Ausschuss sei erörtert worden, wie das Verfahren zur Meldung von Vorhaben innerhalb des Landes geregelt sei. So seien die baden-württembergischen Krankenhäuser vom Sozialministerium aufgefordert worden, Vorschläge für Projekte des Krankenhausstrukturfonds in Form einer Projektskizze zu übersenden. Insgesamt seien 25 solcher Projektskizzen eingegangen. Am gestrigen Mittwoch hätten wieder Abstimmungsgespräche mit den Krankenkassen, der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft und dem Ministerium stattgefunden. Sieben Projekte seien priorisiert worden, für drei gebe es bereits konkrete Anträge. Für die weiteren vier sollten die Projektskizzen nun konkretisiert werden.
„Die Ziele des Krankenhausstrukturfonds, Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung zu fördern, decken sich in vielen Bereichen mit den in Baden-Württemberg geltenden Förderkriterien“, erläuterte der stellvertretende Ausschussvorsitzende. So hätten beispielsweise Bauvorhaben, die primär eine Verbesserung der Krankenhausstrukturen zum Ziel haben, auch nach den Förderkriterien Priorität. Auch Optimierungen von Krankenhausstandorten, die Zusammenlegung von Fachbereichen sowie der Zusammenschluss von Krankenhäusern durch den Bau einer zentralen Einheit seien besonders förderwürdig.