Sozialausschuss des Landtags diskutiert über

Stuttgart. Der Sozialausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 8. Mai 2008, anlässlich der Beratung eines Antrags der GRÜNEN mit der Frage befasst, ob Anreize geschaffen werden sollen, damit Jugendliche ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ bzw. FÖJ) absolvieren. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die GRÜNEN-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, haben sich die Ausschussmitglieder einstimmig dafür ausgesprochen, den Rechtsstand des alten Rundfunkstaatsvertrags wiederherzustellen, wonach die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des FSJ und des FÖJ von den Rundfunkgebühren befreit sind. Weitere Forderungen, die in dem Beschlussantrag der Fraktion GRÜNE enthalten waren, fanden dagegen keine Mehrheit. „Der Sozialausschuss ist sich darin einig, dass der Beitrag, den junge Menschen als Teilnehmer des FSJ oder des FÖJ für die Gesellschaft leisten, nicht hoch genug bewertet werden kann“, erklärte Lösch. Über 5.000 junge Menschen leisteten derzeit in Baden-Württemberg im Rahmen des Freiwilligen Sozialen und des Freiwilligen Ökologischen Jahres ehrenamtliches Engagement. Die jungen Frauen und Männer trügen dadurch dazu bei, dass eine Vielzahl von gesellschaftlichen Angeboten geleistet werde, was allein aus staatlicher Hand nicht möglich wäre. „Wir brauchen eine bessere Anerkennungskultur der freiwilligen Dienste“, so Lösch, „um auch in Zukunft genug Jugendliche für diese gesellschaftliche Arbeit gewinnen zu können.“ Die GRÜNEN hatten in der Begründung ihres Antrags davor gewarnt, dass es in Zukunft an Jugendlichen mangeln könnte, die sich freiwillig engagieren wollten. Neben dem demografischen Wandel sei dies auf unattraktive Rahmenbedingungen und eine unzureichende Vermarktung der freiwilligen Dienste zurückzuführen. Die Ausschussvorsitzende begrüßte, dass die Regierungsfraktionen in dem Punkt der Rundfunkgebührenerstattung dem Antrag der Grünen zugestimmt haben, bedauerte es aber, dass die restlichen Punkte abgelehnt wurden. Nach Angaben Löschs wird die Landesregierung in dem abgelehnten Antrag unter anderem dazu aufgefordert, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des FSJ und des FÖJ entsprechend der Dauer ihres Dienstes von den Studiengebühren zu befreien sowie die Freiwilligendienste besser zu vermarkten. Überdies sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit erhalten, während ihres Dienstes die Fachhochschulreife zu erlangen.