Sozialausschuss erörtert Thema „weibliche Genitalverstümmelung“
Stuttgart. Mit dem Thema „Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen“ hat sich der Sozialausschuss des Landtags anlässlich eines Antrags der Fraktion Grüne in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. September 2010, befasst. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, beabsichtigt die Landesregierung auf Anregung des Sozialausschusses, nach 2006 wieder einen Runden Tisch zu dieser Problematik zu veranstalten. Zudem haben die Ausschussmitglieder darum gebeten, zu prüfen, ob Fälle von Genitalverstümmelung nicht doch in den Statistiken von Polizei und Justiz erfasst werden können. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden sind von der weiblichen Genitalverstümmelung, die seit 1995 international als Menschenrechtsverletzung gilt, in Deutschland ungefähr 20.000 Frauen betroffen. Zudem seien circa 4.000 bis 5.000 Mädchen und Frauen, hauptsächlich mit Migrationshintergrund, von Verstümmelung bedroht, die meistens beim Besuch in den Herkunftsländern der Eltern erfolge. Rechtlich werde die Verstümmelung weiblicher Genitalien in Deutschland bislang als gefährliche Körperverletzung eingestuft, die mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden könne, so Lösch. Allerdings hätten Baden-Württemberg und Hessen über den Bundesrat einen Gesetzentwurf beim Bundestag eingebracht, der die weibliche Genitalverstümmelung als neuen Straftatbestand definiere. Für diesen neuen Straftatbestand, der auch für im Ausland begangene Verstümmelungen gelte, sei eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren vorgesehen.
Bei einem vom Sozialministerium im Jahr 2006 veranstalteten Runden Tisch zum Thema Genitalverstümmelung, an dem die Landesärztekammer, der Berufsverband der Frauenärzte und Terre des Femmes teilgenommen haben, waren sich die Teilnehmer laut Lösch darin einig, dass betroffene Mädchen und Frauen insbesondere direkte Hilfe benötigen. Um eine Genitalverstümmelung zu verhindern, müssten ferner die von der Thematik betroffenen Gruppen, also nicht nur die Mädchen und deren Eltern, sondern auch Erzieher, Sozialarbeiter, Polizisten usw. aufgeklärt und sensibilisiert werden. „Einig war sich der Sozialausschuss darin, dass es eine Verstetigung der Fortbildungsangebote geben soll“, erklärte die Ausschussvorsitzende abschließend.