Sozialausschuss gegen Einführung eines Pflicht-Führungszeugnisses für Ehrenamtliche

Stuttgart. Mit der derzeit auch auf Bundesebene debattierten Frage, ob zum Schutz von Kindern gegen sexualisierte Gewalt Ehrenamtliche zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet werden sollen, hat sich der Sozialausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 11. November 2010, anlässlich eines entsprechenden Antrags der Fraktion Grüne befasst. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, bestand im Ausschuss Einigkeit darüber, dass ein solches Führungszeugnis keinesfalls verpflichtend eingeführt werden sollte. „Die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz von Kindern gegen sexualisierte Gewalt sind Prävention und Qualifizierung“, betonte Lösch. Ein Element der Prävention, aber nicht das einzige, könnten solche Führungszeugnisse sein. Allerdings sollte den jeweiligen Trägern der Jugendarbeit vor Ort überlassen werden, ob sie solche Führungszeugnisse verlangen. Erweiterte Führungszeugnisse würden zwar Auskunft darüber geben, ob sich der/ die Bewerberin bisher strafrechtlich unauffällig verhalten habe. Diese Auskunft sei jedoch nicht sehr aussagekräftig, denn es würden nur rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren erfasst. Außerdem sei das Verfahren zur Einholung und Verwaltung eines erweiterten Führungszeugnisses für Verbände wie für Bewerbende bürokratisch aufwändig. „Schließlich besteht auch die Gefahr, dass derartige Zeugnisse eine Sicherheit nur vortäuschen“, so die Ausschussvorsitzende.
Im Zusammenhang mit wichtigen Präventionsmaßnahmen verwies Lösch auf eine im Jahr 2008 in Baden-Württemberg gestartete Qualifizierungsoffensive zum Kinderschutz. Damals seien 600.000 Euro für Fortbildungen der in der Jugendhilfe tätigen Fachkräfte zur Verfügung gestellt worden.