Sozialausschuss informiert sich über
Sozialausschuss informiert sich über Einhaltung der notärztlichen Hilfsfrist Stuttgart. Mit der Einhaltung der notärztlichen Hilfsfrist im Land hat sich der Sozialausschuss des Landtags anlässlich eines CDU-Antrags befasst. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die GRÜNEN-Abgeordnete Brigitte Lösch, nach Angaben der Landtagspressestelle am Donnerstag, 2. April 2009, mit. Zudem wurde ein Antrag der SPD-Fraktion beraten, der die Notrufnummer 112 zum Gegenstand hatte. Laut Lösch sieht die gesetzliche Hilfsfrist vor, dass bis zum Eintreffen des Notarztes in 95 Prozent der Fälle nicht mehr als 15 Minuten vergehen dürfen. Im Jahr 2008 sei in nahezu 80 Prozent der 37 Rettungsdienstbereiche des Landes diese Hilfsfrist überschritten worden. In fast allen betroffenen Rettungsdienstbereichen seien bereits Maßnahmen eingeleitet worden, um die Einhaltung der Hilfsfrist schnellstmöglich zu gewährleisten. Diese Maßnahmen reichten von Optimierungen bei den Ausrückzeiten über Standortverlegungen bis hin zu einer besseren Vergütung für Notärzte. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden ergeben sich die Probleme bei der notärztlichen Versorgung unter anderem aus Veränderungen der Krankenhausstrukturen insbesondere im ländlichen Raum. Durch Schließungen und Verlagerungen von Krankenhäusern, die 90 Prozent der Notärzte stellten, verlängerten sich Anfahrtswege und somit die Einsatzzeiten. Zudem stünden als Folge der kürzeren Arbeitszeiten und der daraus resultierenden dünneren Personaldecke weniger Krankenhausärzte für den Notarztdienst zur Verfügung. Wie Lösch abschließend mitteilte, müsse die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes über die Notrufnummer 112 schnell realisiert werden. Erst in 29 der 37 Rettungsdienstbereiche des Landes könne der Rettungsdienst schon über die 112 erreicht werden, weil es dort Integrierte Leitstellen gebe, die von Feuerwehr und Rettungsdiensten betrieben werden. Wünschenswert sei, dies auch so im Rettungsdienstgesetz festzuschreiben.