Sozialausschuss: Kindeswohl muss vor allem anderen stehen
Stuttgart. Sozialminister Manfred Lucha hat in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration am Donnerstag, 18. Januar 2018, einen mündlichen Bericht zum Konzept zur praxisorientierten Weiterentwicklung der Kinderschutzverfahren in Baden-Württemberg abgegeben. Zuvor informierte er die Abgeordneten über die aktuellen Missbrauchsfälle. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Rainer Hinderer (SPD), mitgeteilt.
„Das Martyrium des neunjährigen Jungen macht uns sprach- und ratlos. Es ist unvorstellbar, was diesem Kind angetan wurde“, so Hinderer. In Baden-Württemberg seien die Kinderrechte in der Landesverfassung verankert. „Das scheint noch nicht auf allen gesellschaftlichen und staatlichen Ebenen angekommen zu sein. Kindeswohl muss vor allem anderen stehen“, leitete Hinderer die Ausführungen Luchas ein, der ausschließlich die Abgeordneten informierte.
Anschließend folgte der mündliche Bericht zum Konzept. Der Minister habe laut Hinderer ausgeführt, dass das Ministerium für Soziales und Integration und das Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) für die Weiterentwicklung der Kinderschutzverfahren ihre Aktivitäten gebündelt und aufeinander abgestimmt hätten, um die Jugendämter in Baden-Württemberg auch bei der Bewältigung der komplexen aktuellen Herausforderungen im Bereich des Kinderschutzes wirkungsvoll unterstützen zu können. Dabei seien auch der Städte- und Landkreistag sowie die FamilienForschung (FaFo) beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg eingebunden worden. Die im Bereich des Kinderschutzes tätigen Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter in Baden-Württemberg seien sich ihrer verantwortungsvollen Aufgabe bewusst. Um die Herausforderung eines effektiven Kinderschutzes zu bewältigen, würden Kinderschutzverfahren und die Strukturen im Kinderschutz vor Ort überprüft und durch Qualitätsentwicklungsprozesse optimiert.
Das Konzept zur praxisorientierten Weiterentwicklung der Kinderschutzverfahren gliedere sich in Maßnahmen, die auf die fachliche Optimierung der Tätigkeit der Jugendämter im Rahmen der Kinderschutzverfahren zielten sowie in Maßnahmen des Sozialministeriums zur Weiterentwicklung des bundesrechtlichen Rahmens für den Kinderschutz. Das Konzept zur fachlichen Optimierung der Arbeit der Jugendämter im Rahmen von Kinderschutzverfahren, das im Dezember 2017 von allen beteiligten unterzeichnet wurde, gliedere sich in vier Bausteine: 1. Regionalkonferenzen in Stuttgart und Karlsruhe, die unter dem Motto „Theorie und Praxis im Dialog – Weiterentwicklung der Kinderschutzverfahren in Baden-Württemberg“ gestanden hätten, 2. die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die unter wissenschaftlicher Begleitung, vorrangig mit Leitungskräften aus den Jugendämtern besetzt werde. Als dritter Baustein sollen die Fortbildungsangebote des KVJS weiterentwickelt werden. „Fortbildung ist der Schlüssel zum Opferschutz“, gab Rainer Hinderer die Auffassung des Ministers wieder. Als vierter Baustein solle allen Jugendämtern eine wissenschaftliche Vor-Ort-Beratung angeboten werden, bei der Strukturen überprüft würden.
Die Ausführungen des Ministers seien im Ausschuss begrüßt worden, so der Vorsitzende. Alle Beteiligten seien gefordert, noch mehr hinzuschauen. Es sei angeregt worden, über eine Landesfachaufsicht und einen landeseinheitlichen Qualitätsrahmen nachzudenken, denn am Ende sei bei einer Schnittstellenproblematik immer wichtig, wer die Qualitätskontrolle übernehme.