Sozialausschuss lehnt Gesetzentwurf der AfD zum Verschleierungsverbot mit großer Mehrheit ab
Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales und Integration hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. Oktober 2016, den Gesetzentwurf der AfD über das Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum in Baden-Württemberg mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP abgelehnt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Hinderer, mit. „Der Entwurf ist unter anderem nicht mit dem Neutralitätsgebot des Staates vereinbar“, erläuterte Hinderer.
Wie der Ausschussvorsitzende berichtete, solle mit der Gesetzesinitiative das Tragen einer Gesichtsverschleierung oder Gesichtsbedeckung im öffentlichen Raum untersagt werden. Weiter sei am Gesetzesentwurf kritisiert worden, dass Menschenrechte und Grundrechte der Verfassung nicht gegeneinander abgewogen worden seien. Überdies sei der Entwurf völlig unzulänglich, er regele nichts, sondern stelle nur Forderungen.
Einig seien sich Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP darin gewesen, dass das Thema Verschleierung weiter auf der Agenda stehen werde. „Wir müssen uns dieser Diskussion ernsthaft entlang unseres Grundgesetzes und unserer Werte stellen“, betonte Rainer Hinderer. Grundsätzlich sei die Vollverschleierung gesellschafts- und integrationspolitisch abzulehnen, da sie im Gegensatz zur Verfasstheit unserer offenen Gesellschaft stehe. Die Debatte werde nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland zu führen sein.